Bald zwei Jahre Haft für kritische Bürger? Österreich definiert „Staatsfeinde“ neu

Ab wann wird aus ein paar kritischen Bürgern eine staatsfeindliche Bewegung? Diese Frage beschäftigt die Österreicher. In Zukunft drohen bis zu zwei Jahre Haft für einen Straftatbestand, der sehr weit auslegbar ist.
Titelbild
JustiziaFoto: DAMIEN MEYER/AFP/Getty Images
Von 26. März 2017

Wer sich einer „staatsfeindlichen Bewegung“ anschließt oder eine solche führt, soll in Österreich zukünftig mit bis zu einem oder zwei Jahren Haft bestraft werden. Das ist die Idee von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) für einen neuen Straftatbestand.

Laut offizieller Darstellung sind mit „staatsfeindlichen Bewegungen“ Staatsverweigerer ähnlich der „Reichsbürger“ hierzulande gemeint. Kritiker warnen jedoch, dass das Gesetz auch auf Menschen anwendbar wäre, die einfach nur gegen ein Bauprojekt demonstrieren oder auf in irgendeiner anderen Hinsicht Kritik äußern, denn der Vorschlag ist sehr weit auslegbar.

Anwendbar auf praktisch jeden

Die Initiative „Epicenter.Works“ warnt davor, dass auch zivilgesellschaftliche Kritik an Behörden oder Politikern unter den Tatbestand fallen könnte. Auf ihrer Website heißt es:

„Wenn das Gesetz in der geplanten Form beschlossen wird, kann man sehr einfach zum Staatsfeind erklärt werden. Es reicht, einen unliebsamen Bürgermeister zu kritisieren oder gegen politische Entscheidungen aktiv zu werden. Wer aus Umweltschutzgründen gegen ein geplantes Bauprojekt demonstriert und dabei mit friedlichem Protest versucht, die Bauarbeiten zu behindern, wird mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht.“

„Es reicht, wenn zehn Menschen staatsablehnende Haltung teilen“

Der „Standard“ berichtet am 21. Februar: „Mit dem neuen Gesetz wäre für eine strafrechtliche Verfolgung ein geringerer Organisationsgrad der handelnden Personen notwendig. Es müssten weder gemeinsame Strukturen vorhanden sein noch Kundgebungen oder Ähnliches abgehalten werden. Es reicht, wenn zumindest zehn Menschen die gleiche staatsablehnende Haltung teilen.“

Die Definition einer „staatsfeindlichen Verbindung“ existiert bereits in Österreichs Strafrecht. Zur Begründung, warum nun ein neues Gesetz her muss, heißt es in den Erläuterungen zum Vorschlag, seit Mitte 2014 würden in Österreich vermehrt Bewegungen auftreten, welche die Hoheitsrechte der Republik infrage stellen (Freeman, OPPT, Souveräne etc.). Geschätzte 1.200 Aktivisten gebe es derzeit, sagt Innenminister Sobotka laut APA. Man habe „das Thema lange nicht ernst genommen.“

Der Vorschlag lautet:

„Wer eine Bewegung gründet oder sich in einer solchen führend betätigt, die darauf ausgerichtet ist, die Hoheitsrechte der Republik Österreich, der Bundesländer oder der Gemeinden und ihrer Organe nicht anzuerkennen oder sich solche Hoheitsbefugnisse selbst anzumaßen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen“ (Gesetzentwurf laut „Standard“)

Zehn Spinner rechtfertigen noch kein Gesinnungsstrafrecht“

Unter einer „Bewegung“ sind übrigens schon zehn Personen zu verstehen, schreibt die „Presse“, die in einem Kommentar davor warnt, dass der Gesetzentwurf „a) ziemlich unbestimmt ist und b) die Grenze zum Gesinnungsstrafrecht zu überschreiten droht.“ Es handele sich hier um „Anlassgesetzgebung“, die versuche, ein „Gefühl der Unsicherheit“ zu bekämpfen“. „Zehn Spinner rechtfertigen eine Straftat mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe nicht“, wird Strafrechtler Alexander Tipold dazu zitiert.

Der Anfang von „Bekämpfungsgesetzgebung“

„Die Schaffung eines solchen Gesinnungsstrafrechts öffnet für künftige Generationen die Tore, die schleichende Abschaffung der freien Demokratie auf der Basis von Gesetzen rechtsstaatlich formal korrekt zu betreiben“, meint dazu Christof Tschohl, Jurist und Obmann von „Epicenter.Works“.

Von der „Entgleisung des Justizministers“ entsetzt ist auch Alexander Czadilek, ein Jurist der Organisation: „Wir befinden uns offensichtlich im Übergang weg von einer ‚Strafrechtgesetzgebung‘, die inkriminiertes Verhalten sanktioniert, hin zu einer ‚Bekämpfungsgesetzgebung‘, die ‚unsere Feinde‘ schon im Vorfeld erkennen und ausschalten soll. Das ist eine enorme Gefahr für unsere Demokratie“, sagt er.



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion