BAMF überprüfte seit September 5.000 Handys von Migranten

Seit September las das Migrationsamt bereits 5.000 Handys und andere Datenträger von Flüchtlingen aus, um deren Identität überprüfen zu können.
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Die italienische Polizei sammelt schon seit 2015 von Migranten Papiere ein, die zur Feststellung der Identität dienen können.Foto: MARCELLO PATERNOSTRO/AFP/Getty Images
Epoch Times19. Dezember 2017

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat bereits 5000 Handys und andere Datenträger von Flüchtlingen ausgelesen, um deren Identität überprüfen zu können.

Die Herausgabe falle unter die Mitwirkungspflicht, wenn die Identität nicht anderweitig geklärt werden könne, sagte eine Behördensprecherin der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag.

Die neue gesetzliche Möglichkeit, Handys und andere Datenträger von Asylbewerbern auszulesen, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen umstritten. Die ausgelesenen Daten werden nach Angaben des BAMF in einem „Datensafe“ aufbewahrt, bis geklärt ist, ob das Auswerten im Einzelfall tatsächlich erforderlich ist. Ob dies geschieht, entscheidet beim BAMF ein Volljurist an. Dazu, in wievielen Fällen die Daten bislang ausgewertet wurde, machte die Sprecherin keine Angaben.

Migranten beim aufladen ihrer Smartphones und Handys in Griechenland und Mazedonien, November 2015. Foto: SAKIS MITROLIDIS/AFP/Getty Images

Derzeit kommen rund 15.000 Migranten monatlich nach Deutschland

Mit der Neuregelung reagierte der Gesetzgeber auf Fälle, in denen Flüchtlinge bei ihrer Ankunft keine Personalpapiere vorlegten. Dabei war der Vorwurf laut geworden, sie hätten ihre Ausweise weggeworfen, um ihre Identität zu verschleiern. Über die seit September ausgelesenen 5.000 Datenträger hatte zunächst die „Heilbronner Stimme“ vom Dienstag berichtet.

Derzeit kommen monatlich rund 15.000 Flüchtlinge nach Deutschland, für das Gesamtjahr 2017 wird mit knapp 200.000 gerechnet.

Asylbewerber dürfen über ein sogenanntes Schonvermögen in Höhe von 200 Euro verfügen, wenn sie nach Deutschland kommen. Weil sie darüber hinaus über Geld verfügten, hat Bayern in diesem Jahr bislang gut 62.000 Euro einbehalten, wie die „Heilbronner Stimme“ unter Berufung auf das Landessozialministerium berichtete. Im vergangenen Jahr waren es knapp 88.000 Euro, 2015 noch knapp 150.000 Euro.

Eine Sprecherin des Ministeriums verwies darauf, dass die Asylsuchenden bei ihrer Ankunft in den Erstaufnahmeeinrichtungen nach mitgeführten Dokumenten, Bargeld und Wertgegenständen befragt werden. Wenn es den Verdacht gebe, dass ein Asylsuchender größere Werte bei sich hat und einer Durchsuchung nicht zustimmt, könnten Vollzugsbeamte der Polizei eingeschaltet werden. (afp)



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