Europarat: Ungarn muss sexuelle Ausbeutung jugendlicher Flüchtlinge verhindern

Der Europarat kritisiert die Verschärfung des ungarischen Ausländerrechts. Dies ermöglicht die Inhaftierung jugendlicher Flüchtlinge in den grenznahen Transitzonen.
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Flüchtlingslager in Ungarn. 29. September 2016.Foto: ANDREJ ISAKOVIC/AFP/Getty Images
Epoch Times24. März 2017

Der Europarat hat sich alarmiert über eine Verschärfung des ungarischen Ausländerrechts geäußert, das die Inhaftierung jugendlicher Flüchtlinge in den umstrittenen grenznahen Transitzonen ermöglicht.

Dem neuen Gesetz zufolge würden Flüchtlinge entgegen internationaler Konventionen bereits ab 14 Jahren wie Erwachsene behandelt, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Schreiben an den rechtskonservativen ungarischen Regierungschef Viktor Orban. Mit der Inhaftierung in den Containerdörfern würden sie vor allem einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, sexuell missbraucht und ausgebeutet zu werden.

Dieses Vorgehen verletze die Europäische Konvention zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch, heißt es in dem Schreiben weiter. Das Abkommen gelte für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Ungarn sei dieser Konvention 2015 beigetreten und habe sich damit verpflichtet, Flüchtlinge bis zu dieser Altersgrenze vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Die Konvention sieht beispielsweise vor, dass die Unterzeichnerstaaten einen von der Regierung unabhängigen Ombudsmann ernennen, an den sich schutzbedürftige Kinder und Jugendliche wenden können.

In dem Schreiben wird die ungarische Regierung aufgefordert, dem Europarat binnen eines Monats mitzuteilen, welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um allen Flüchtlingskindern – vor allem solchen, die unbegleitet sind – den notwendigen Schutz vor sexueller Ausbeutung zu gewähren. Das für die Einhaltung der fraglichen Konvention zuständige Komitee kann Delegationen in die Unterzeichnerländer entsenden, damit diese sich vor Ort ein Bild über die Lage machen. Das Gremium will nun zunächst die Antwort der Regierung in Budapest abwarten. Anschließend will es entscheiden, ob eine Delegation nach Ungarn reisen soll.

Dem am 7. März vom ungarischen Parlament verabschiedeten Gesetz zufolge werden Asylbewerber in Containerdörfern an der südlichen Grenze des Landes inhaftiert, bis über ihren Antrag entschieden ist. Das Gesetz war international als Verstoß gegen das Völkerrecht kritisiert worden. (afp)



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