Sprecher: Britische Premierministerin will neue Regierung bilden – May muss die Queen um Erlaubnis bitten

Die britische Premierministerin Theresa May will noch heute bei Königin Elizabeth II. um die Erlaubnis für eine Regierungsbildung bitten.
Titelbild
Die britische Premierministerin Theresa May.Foto: Leon Neal/Getty Images
Epoch Times9. Juni 2017

Die britische Premierministerin Theresa May will trotz des Verlusts der absoluten Mehrheit bei der Parlamentswahl eine neue Regierung bilden. May werde noch am Mittag Königin Elizabeth II. treffen, um sich den Auftrag zur Regierungsbildung erteilen zu lassen, sagte ein Sprecher Mays am Freitag in London. Ihre konservativen Tories waren als stärkste Kraft aus der Wahl am Donnerstag hervorgegangen, hatten aber klare Verluste erlitten.

Die Tories kamen nach Auszählung fast aller Wahlkreise auf 317 Mandate, zwölf weniger als bisher. Die oppositionelle Labour-Partei gewann 29 Sitze hinzu und kommt auf 261 Sitze. Die Liberaldemokraten, die eine Koalition mit den Tories am Donnerstag ausgeschlossen hatten, erhielten vier Mandate mehr und kommen auf zwölf Sitze. Als möglicher Koalitionspartner für May kommt die nordirische protestantische Democratic Unionist Party (DUP) in Frage, die bei zehn Sitzen liegt.

Auch Labour-Chef Jeremy Corbyn kündigte an, er sei bereit „Verhandlungen im Namen des Landes zu führen“. Der 68-Jährige wäre ebenfalls auf Koalitionspartner angewiesen, um die nötige Mehrheit von 326 der 650 Parlamentssitze zu erreichen.

Scheidung nochmal länger

Seitdem May Ende März bei der EU den Antrag für den Austritt ihres Landes aus der Union eingereicht hat, tickt die Brexit-Uhr.

Großbritannien ist nach den Regelungen im EU-Vertrag noch bis zum 29. März 2019 EU-Mitglied. Bis dahin müsste der „Scheidungsvertrag“ zur Entflechtung der beiderseitigen Beziehungen nicht nur stehen, sondern auch durch die Parlamente auf beiden Seiten verabschiedet sein.

Angesichts der unsicheren Lage nach den britischen Wahlen wird nun über eine Verlängerung spekuliert. Tatsächlich sieht der Artikel 50 EU-Vertrag diese Möglichkeit vor. Demnach endet die Mitgliedschaft selbst ohne Vereinbarung zwei Jahre nach dem Austrittsantrag, „es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern“.

In der Praxis heißt das, dass die britische Regierung die Verlängerung beantragen müsste. Danach müssten dann alle anderen 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Wie lange die Verlängerung ausfallen kann, ist in den EU-Verträgen nicht geregelt. (afp)



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