Zur „Terrorbekämpfung“: In der EU wird der Erwerb von Schusswaffen erschwert

Zur "Terrorbekämpfung" wird das Waffenrecht in der EU verschärft. Die 28 EU-Staaten werden verpflichtet, ein Überwachungssystem für die Ausstellung und Verlängerung von Waffenscheinen zu schaffen.
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Kleine Waffenscheine sind in Deutschland weiterhin sehr gefragt.Foto: Oliver Killig/dpa
Epoch Times14. März 2017

„Zur Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen“ wird das Waffenrecht in der EU verschärft. Eine entsprechende Richtlinie hat das Europaparlament am Dienstag in Straßburg verabschiedet. Sie schreibt eine bessere Kennzeichnung für Schusswaffen und ihre Bestandteile vor.

Auch sollen die Kontrollen von unzureichend deaktivierten Feuerwaffen verschärft werden. Solche deaktivierte Feuerwaffen, die leicht wieder funktionsfähig gemacht werden können, hatten die Attentäter bei den Pariser Terroranschlägen vom November 2015 verwendet.

Die 28 EU-Staaten werden verpflichtet, ein Überwachungssystem für die Ausstellung und Verlängerung von Waffenscheinen zu schaffen. Vorgesehen sind beispielsweise regelmäßige ärztliche und psychologische Überprüfungen der Halter von Schusswaffen. Außerdem werden die EU-Staaten zum Informationsaustausch über die von ihnen erteilten Lizenzen zum Besitz von Schusswaffen verpflichtet. Dazu müssen sie eine Datenbank einrichten. Darin sollen Informationen gespeichert werden, welche die Rückverfolgung und Identifizierung von Feuerwaffen ermöglichen.

Auf den Kompromiss hatten sich Unterhändler des Parlaments und der Mitgliedsstaaten nach zähen Verhandlungen im Dezember geeinigt. Die Richtlinie kann nun in Kürze in Kraft treten. Die EU-Staaten haben anschließend 15 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. Für die Einrichtung der nationalen Datenbanken wird ihnen eine Frist von 30 Monaten gewährt. (afp)



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