Terrorrisiko: Indien will muslimische Rohingya-Flüchtlinge abschieben

Indien sieht bei aus Myanmar eingereisten Rohingya-Flüchtlingen Risiken für die nationale Sicherheit des Landes. Die Rohingyas sind beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen als Flüchtlinge registriert.
Titelbild
Eine Rohingya in New Delhi on September 17, 2017.Foto: SAJJAD HUSSAIN/AFP/Getty Images
Epoch Times19. September 2017

Die indische Regierung lehnt Asyl für die muslimischen Rohingyas, die in den vergangenen fünf Jahren nach Indien geflohen sind, ab und bezeichnet sie als „illegale Immigranten“.

Indiens Staatsminister Kiren Rijiju sagte: „Ich möchte den internationalen Organisationen sagen, ob die Rohingyas unter der Menschenrechtskomission der Vereinigten Nationen registriert sind, oder nicht, sie sind illegale Immigranten in Indien,“ berichtet „The Indian Express“.

Wir folgen dem Weg der Gesetze, wieso beschuldigt man uns dann mit dem Vorwurf der Unmenschlichkeit”, so der Minister.

Etwa 40.000 Rohingyas leben derzeit in Indien, manche davon haben einen militanten Hintergrund, so die Zeitung.

Indiens Nationalflagge. Foto: über dts Nachrichtenagentur

Demnach legte die indische Regierung am Montag eine eidesstattliche Erklärung am Obersten Gericht vor, in der es heißt, dass die Flüchtlinge aus Myanmar „eine Bedrohung für Indiens nationale Sicherheit“ darstellen.

Terrorverbindungen nach Pakistan enthüllt

In einem Geheimdienstbericht wurden Verbindungen einiger Rohingya-Immigranten zu pakistanischen Terrorgruppen beschrieben, berichtet „The Indian Express“ weiter. Die Rohingya in Indien seien „eine Bedrohung für die innere Sicherheit“, heißt es.

Rohingya Muslime in Myanmar. Foto: SAJJAD HUSSAIN/AFP/Getty Images

Aktive Islamisten in Indien

Die Rohingyas werden Berichten zufolge in Rakhine – auch Arakan genannt – im buddhistischen Myanmar verfolgt. Es gäbe die Möglichkeit, dass Gewalt zwischen radikalisierten Rohingyas und buddhistischen Indern in Indien ausbrechen könnte, heißt es.

Unterdessen gab die indische Regierung bekannt, dass Rohingyas mit militantem Hintergrund bereits an verschiedenen Orten – wie Delhi, Hyderabad, Jammu und Mewat – aktiv geworden seien, so „The Indian Express“.

Die Anhörung – in der Sache Rohingya-Flüchtlinge – wurde vom Gericht auf den 3. Oktober vertagt. (aw)

Siehe auch:

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