Verfassungsgericht kippt Atomsteuer: Brennelementesteuer für Atomkraftwerke mit Grundgesetz unvereinbar

Es ist eine Klatsche für die Bundesregierung: Die von 2011 bis 2016 kassierte Brennelementesteuer ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar mit dem Grundgesetz.
Titelbild
Stopschild vor dem abgeschalteten Atomkraftwerk in Biblis.Foto: Fredrik von Erichsen/dpa
Epoch Times7. Juni 2017

Die bis Ende vergangenen Jahres erhobene Kernbrennstoffsteuer für Atomkraftwerke war rechtswidrig. Kraftwerksbetreiber haben damit Anspruch auf Rückzahlungen in Milliardenhöhe, wie sich aus einem am Mittwoch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlichten Beschuss ergibt. Die Steuer wurde seit Anfang 2011 erhoben und war bis Ende 2016 begrenzt.

Die Steuer sei rechtlich keine Verbrauchssteuer, weshalb der Bund sie nicht habe erheben dürfen, hieß es zur Begründung der Karlsruher Entscheidung. Das entsprechende Gesetz wurde damit rückwirkend für nichtig erklärt. Der Bund hatte laut Gericht mit der Steuer zwischen 2011 und 2016 insgesamt 6,285 Milliarden Euro eingenommen.

Die Kernbrennstoffsteuer wurde fällig, wenn frisches Uran oder Plutonium in Atomkraftwerken eingesetzt wurde und betrug 145 Euro pro Gramm. Das Finanzgericht Hamburg war der Ansicht, dass die Steuer verfassungswidrig sei und legte den Fall vor vier Jahren Karlsruhe zur Entscheidung vor. (afp)



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