Wegen Flüchtlingsunruhen 2015: Ungarn verurteilt Syrer zu zehn Jahren Haft

Das Gericht in Szegedin befand den 40-Jährigen am Mittwoch eines "Terrorakts" für schuldig, weil er am 16. September 2015 Flüchtlinge am Grenzübergang Röszke per Megafon dazu aufgewiegelt habe, die mit Stacheldraht bewehrte Sperranlage zu stürmen, die Ungarn zur Abwehr von Migranten errichtet hatte.
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Flüchtlinge in Ungarn. Juli, 2016.Foto: Matt Cardy/Getty Images
Epoch Times1. Dezember 2016

Ein ungarisches Gericht hat einen Syrer wegen Rädelsführerschaft bei Zusammenstößen mit ungarischen Sicherheitskräften an der Grenze zu Serbien im vergangenen Jahr zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.

Das Gericht in Szegedin befand den 40-Jährigen am Mittwoch eines „Terrorakts“ für schuldig, weil er am 16. September 2015 Flüchtlinge am Grenzübergang Röszke per Megafon dazu aufgewiegelt habe, die mit Stacheldraht bewehrte Sperranlage zu stürmen, die Ungarn zur Abwehr von Migranten errichtet hatte.

Einige Flüchtlinge waren mit Steinen, Stöcken und Flaschen auf Beamte losgegangen. Die Polizei setzte Tränengas und Wasserwerfer ein, um die Menschen zurück auf die serbische Seite zu drängen. 15 Sicherheitskräfte und mehr als hundert Flüchtlinge wurden verletzt. Einer Gruppe von Migranten, darunter der Angeklagte, gelang es, ein Tor der Sperranlage bei Röszke in der Nähe von Szegedin einzudrücken.

Der seitdem inhaftierte Syrer hatte stets bestritten, zu Gewalt aufgerufen oder Polizisten angegriffen zu haben. Die Verteidigung führte aus, ihr Mandant habe sein Megafon vielmehr dazu benutzt, beruhigend auf die Lage einzuwirken. Stattdessen müsse er nun als „Sündenbock“ herhalten und werde als „Terrorist“ präsentiert. Der legal in Zypern lebende Syrer erklärte, er habe sich seinerzeit an die serbisch-ungarische Grenze begeben, um seinem Vater und seiner teilweise blinden Mutter dabei zu helfen, nach Westeuropa zu gelangen.

Amnesty International kritisierte die von der Anklage vorgetragenen Beweise als „unglaublich vage“. Die Menschenrechtsorganisation kritisierte überdies den Begriff des „Terrorismus“ im Zusammenhang mit den dem Angeklagten zur Last gelegten Taten. Damit folge das Gericht „einer der schlimmsten derzeit in Europa festzustellenden Tendenzen“: eine übermäßig weit gefasste Definition von „Terrorismus“ und ihr „absurder Gebrauch“ vor dem Hintergrund der Abwehr von Flüchtlingen, sagte Amnestys stellvertretender Direktor für Europa, Gauri van Gulik, der Nachrichtenagentur AFP.

Im Juli hatte das Gericht in Szegedin zehn weitere Angeklagte, die zusammen mit dem jetzt Verurteilten festgenommen worden waren, zu Haftstrafen zwischen einem und drei Jahren verurteilt. (afp)



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