Der Staat will wissen, wo die Deutschen sind – Elektronische Änderungen im Personalausweisgesetz

Künftig soll im Personalausweis die elektronische Identifikationsnummer dauerhaft und automatisch eingeschaltet sein, außerdem sollen Geheimdienste vollautomatisch auf biometrische Passbilder zugreifen können. Das sieht ein neuer Gesetzesentwurf zum Personalausweisgesetz vor.
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Künftig sollen die elektronischen Funktionen des Personalausweises mehr genutzt werden: Er soll dauerhaft aktiviert sein und die Geheimdienste sollen vollautomatischen Zugriff auf biometrische Passbilder bekommen.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Von 11. März 2017

Deutschen Geheimdiensten soll der vollautomatisierte Zugriff auf Passbilder aller Bürger erlaubt werden – ohne dass ein Anlass dazu vorliegen muss. Dieser Vollzugriff ist in einem Entwurf zum „Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ versteckt, über das der Bundestag in dieser Woche beraten hat.

So ist vorgesehen, den § 25 des Personalausweisgesetzes zu ändern:

„Die Polizeien des Bundes und der Länder, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst sowie die Verfassungsschutzbehörden der Länder dürfen das Lichtbild zur Erfüllung ihrer Aufgaben im automatisierten Verfahren abrufen.“

Netzpolitik.org weist darauf hin, dass Wolfgang Schäuble 2007 die automatisierte Passbildabfrage für Polizeibehörden durchgesetzt hat.

Ein derartiger automatisierter Passbildabruf beruht auf einer zentralen Datenbank, jedoch ist eine solche eigentlich lt. § 26 des Personalausweisgesetzes nicht erlaubt: „Eine bundesweite Datenbank der biometrischen Merkmale wird nicht errichtet“.

Künftig soll die eID im Ausweis dauerhaft und automatisch eingeschaltet sein

CDU, CSU und SPD haben für die laufende Legislaturperiode vor, die Identifizierungsfunktion des Personalausweises zur Nutzung elektronischer Behördendienste voranzubringen. Dabei soll die Nutzung des Personalausweises vereinfacht und seine (elektronischen) Anwendungen erweitert werden.

Bei zwei Dritteln der ca. 51 Millionen ausgegebenen Ausweise ist die elektronische Identifikationsnummer eID deaktiviert. Künftig soll diese automatisch und dauerhaft eingeschaltet sein (§ 18 des Personalausweisgesetzes in der Entwurfsfassung). Es soll außerdem verhindert werden, dass diese deaktiviert werden kann.

Nach §§ 18a und 21a Personalausweisgesetz können autorisierte Stellen die Ausweisdaten künftig auch ohne Eingabe der Geheimnummer des Nutzers auslesen. Die elektronische Identifikationsnummer soll dazu dienen, dass sich die Menschen gegenüber Behörden im Internet ausweisen können.

Unternehmen und Behörden zögern mit der Anwendung, da das Verfahren zur Beantragung der Nutzung der eID aufwendig ist. Das Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ soll diesem Mangel abhelfen und gezielt gesetzliche Hürden abbauen.

Mögliche Folgen

Wenn der Personalausweis ständig „On“, d.h. elektronisch aktiviert ist, können vermutlich auch andere Stellen, die Interesse an Daten haben, unbeobachtet darauf zugreifen. Es wird somit leicht überprüfbar, wer sich wo befindet. Zum anderen kann der Ausweis von Behörden (und wohl nicht nur diesen) deaktiviert werden – was den Menschen zur Un-Person, die sich nicht mehr ausweisen kann, macht.

Ist der vollautomatisierte Zugriff auf das biometrische Passbild durch die Geheimdienste möglich, wird jede Videokamera nicht nur das Gesicht aufzeichnen, sondern auch in recht kurzer Frist wissen, wer derjenige ist.

Es bleibt zu hoffen, dass dies nicht nur auf deutsche Personalausweise zutrifft.

 



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