Ein Krimi vor Gericht

Ein Arzt aus dem Ruhrgebiet ist angeklagt wegen des Ausstellens gefälschter Impfzertifikate. Bei der Durchsuchung der Praxis vor neun Monaten wurden Daten zu etwa 6.000 verdächtigen Patienten sichergestellt.
Titelbild
Das Verfahren steht im Spannungsverhältnis zwischen Infektionsschutzgesetz und dem möglicherweise vorrangigen Gentechnikgesetz.Foto: iStock
Von und 1. März 2023

Vor einem Strafgericht werden naturgemäß Kriminalfälle verhandelt, selten aber mutet eine solche Verhandlung selbst wie ein Krimi an. Ein solcher spielt sich derzeit vor dem Landgericht Bochum ab.

Vor dessen großer Strafkammer läuft derzeit ein Prozess gegen den Recklinghausener Arzt Heinrich Habig, dem vorgeworfen wird, falsche Impfbescheinigungen erstellt zu haben. Wegen Beihilfe mitangeklagt ist seine Ehefrau und Sprechstundenhilfe.

Impfbescheinigungen ohne Serum

Der Arzt hat unstreitig impfwilligen Patienten die COVID-19-Impfung verabreicht und war hierfür als Impfarzt registriert. Patienten, die nicht geimpft werden wollten, aber eine Bescheinigung benötigten, sollen bei ihm die Möglichkeit gehabt und genutzt haben, diese Bescheinigung auch ohne die Verabreichung des Serums zu erhalten.

Insgesamt wurden bei der Durchsuchung der Praxis vor neun Monaten die Daten zu etwa 6.000 der Anstiftung verdächtigen Patienten sichergestellt. Hiervon wurden allerdings bisher lediglich fast 600 Patienten bearbeitet und zur Anklage gebracht, von denen etwa 300 ein Geständnis abgelegt haben; die übrigen haben sich nicht geäußert. Einige der Patienten geben an, durch ihr Geständnis eine angedrohte körperliche Untersuchung durch Blutabnahme und Feststellung von Antikörpern vermieden zu haben.

Zugleich werden dem Arzt Sachbeschädigungen in knapp 30 Fällen vorgeworfen durch die Vernichtung von Impfdosen, da nach Auffassung der Staatsanwaltschaft und wohl auch des Gerichtes diese bis zuletzt im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland gestanden haben sollen.

Seit 9 Monaten in Untersuchungshaft

Heinrich Habig befindet sich seit diesen neun Monaten in Untersuchungshaft. Die Untersuchungshaft wird insbesondere mit einer Fluchtgefahr begründet, da seine Ehefrau und Mitangeklagte marokkanischer Herkunft ist. Sie selbst wurde freilich nicht in Untersuchungshaft genommen.

Im Dezember 2022 fand ein Erörterungstermin zwischen dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern statt, bei dem eine mögliche Einigung avisiert wurde, die im Falle eines Teilgeständnisses bezüglich der bisher gegenständlichen Fälle die Nichtverfolgung der übrigen Fälle und eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung vorgesehen hätte. Über den wahrscheinlichen Verlust der Approbation hätte die Ärztekammer befinden müssen. Sofern sich seine Ehefrau und Mitangeklagte der Einigung angeschlossen hätte, hätte bei ihr eine Bewährungsstrafe im Raume gestanden.

Die Verteidiger das Arztes wollten sich außerhalb des Verfahrens nicht öffentlich äußern und beriefen sich dabei auf ausdrückliche Anweisung ihres Mandanten. Die Terminierungen gehen bis in den März hinein. Im Falle einer Einigung wäre das Verfahren jedoch sofort beendet gewesen.

Mehrere Anklagebereiche

Es dürfte sich bei diesem Verfahren um das erste handeln, bei dem ein Arzt nicht wegen Maskenbefreiungs-Attesten, sondern wegen falschen Impf-Bescheinigungen angeklagt ist. So ist im Falle der Fortführung des Verfahrens von Interesse, inwieweit die mögliche Gefährlichkeit der Impfung für die Beurteilung des Sachverhaltes eine Rolle spielen kann, da die vorgeworfene Falschbeurkundung aufgrund der Angst vor Nebenwirkungen erfolgte. Insoweit könnte aus rechtlicher Sicht Nothilfe zu prüfen sein.

Darüber hinaus steht das Verfahren im Spannungsverhältnis zwischen Infektionsschutzgesetz und dem möglicherweise vorrangigen Gentechnikgesetz.

Aber auch ohne diese im weitesten Sinne medizinischen Fragen stellt sich aus rechtlicher Sicht die Frage, ob der zur Anklage stehende Vorwurf gewerbsmäßigen Handelns zutreffend sein kann. Gewerbsmäßiges Handeln stellt hier eine Qualifikation dar, die einen höheren Strafrahmen von bis zu fünf Jahren eröffnet, in dem sich auch die Einigung bewegen soll. Das Grunddelikt hat zur Rechtsfolge eine Strafdrohung von lediglich zwei Jahren.

Einnahmen oder Verlust ?

Gewerbsmäßiges Handeln im Sinne der Qualifikation bedeutet, dass der Angeklagte sich mit dem Delikt eine fortgesetzte erhebliche Einnahmequelle verschaffte.

Heinrich Habig wird vorgeworfen, eine Spendenbox aufgestellt zu haben, die insgesamt einen Betrag von etwa 12.000 € eingebracht haben soll. Verteilt auf die etwa 6.000 Verdachtsfälle wären dies Einnahmen von durchschnittlich etwa 2 € je Patient, denen wiederum erhebliche Gemein- und Einzelkosten sowie aufgrund des Zeitaufwandes entgangene Gewinne gegenüberstehen dürften. Mögen diese Einnahmen fortgesetzt gewesen sein, so erscheinen sie schwerlich erheblich, waren wahrscheinlich sogar defizitär, mit der Folge, dass die Qualifikation nicht erfüllt wäre und der Strafrahmen lediglich bis zu zwei Jahren reichte. Eine Einigung über drei Jahre Haft und mehr hätte dann keine Grundlage.

Dramatische Schilderungen

Heinrich Habig ließ sich auf den Vorschlag ein und legte zunächst ein Geständnis ab. Laufend von Tränen unterbrochen bestätigte er, falsche Impfbescheinigungen ausgestellt zu haben, betonte dabei mehrfach, seinen ärztlichen „Ethos aufs Spiel gesetzt“ zu haben, um von den verunsicherten Patienten „anerkannt zu werden“. Er schilderte dann sehr ausführlich die Notlagen dieser Patienten, die oft hemmungslos weinend seine Hilfe suchten. Die meisten von ihnen hatten große Angst vor Nebenwirkungen der Impfung, hatten Vorerkrankungen, in Anbetracht deren Dr. Habig keine sichere Prognose über die Verträglichkeit der Impfung geben konnte, sehr viele standen unter beruflichem Impfdruck.

Besonders einprägsam waren die Schilderungen des Falles einer jungen Mutter, die nachdem sie außerhalb des Krankenhauses etwas erledigen musste, nur noch mit Impfpass wieder zu ihrem Neugeborenen gelassen wurde, und die Not der Mutter eines 18-jährigen Sohnes, dessen gleichaltriger Freund einen Tag nach der Impfung gestorben war.

Keine Einigung

Auch die Ehefrau des Dr. Habig gab ein Geständnis ab, ihm beim täglichen Ablauf geholfen zu haben.

Auf die Frage, ob von einem gewissen Zeitpunkt an keine tatsächlichen Impfungen mehr durchgeführt worden seien, gab der Verteidiger von Doktor Habig nach mehrfacher Rücksprache an, dass ab Mitte September 2021 keine tatsächlichen Impfungen mehr durchgeführt worden seien. Bereits mit der ersten Zeugenaussage wurde dies jedoch widerlegt, woraufhin Dr. Habig betonte, dass auch nach diesem Zeitpunkt tatsächliche Impfungen durchgeführt worden seien, er deren Zahl aber nicht mehr nennen könne.

Daraufhin erklärte das Gericht die Einigung für gescheitert. Offensichtlich waren Gericht und Staatsanwaltschaft daran gelegen, ab einem bestimmten Zeitpunkt Klarheit darüber zu haben, dass alle weiteren Fälle abgeurteilt werden können. Nachdem diese Klarheit nicht zu erzielen war, wird das Verfahren nun weiter streitig verhandelt.

Richtungswechsel mit neuen Anwälten

Die beiden Angeklagten haben nun ihre Verteidiger gewechselt. Dr. Habig wird jetzt von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz vertreten, der jüngst den Gesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach wegen Tötungsdelikten angezeigt hat. Die Ehefrau des Dr. Habig wird von Rechtsanwalt Stefan Schlüter vertreten, der zusammen mit weiteren Kollegen jüngst vor dem Landgericht Bochum Dr. Triebel erfolgreich verteidigt hatte.

Bereits am ersten Prozesstag nach der Bestellung der neuen Verteidiger wurde klar, dass die Fragen der Nothilfe, des Gentechnikgesetzes, aber auch der Beweisverwertungsverbote nun doch thematisiert werden.

Es bleibt spannend

Rechtsanwalt Schmitz fragte sämtliche Zeugen, ob diese von der Polizei eine Einstellung ihres Verfahrens gegen Geständnis in Aussicht gestellt bekommen hatten, und ob ihnen dabei eine Blutuntersuchung angedroht wurde, die freilich nicht beweiskräftig ist. Ein Geständnis, das unter Vorspiegeln falscher Druckmittel erwirkt wird, ist vor Gericht nicht verwertbar.

Die weiteren Verhandlungstage werden eine Bühne für viele Fragestellungen zur Impfung bieten, die lange Zeit tabuisiert worden sind und nun erst langsam in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Es bleibt spannend.

Nachdem die bisherigen Verteidiger als Pflichtverteidiger bestellt worden waren, organisiert die Hilfsorganisation Weißer Kranich nun einen Spendenaufruf zur Finanzierung der Wahlverteidigung.



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion