Bundesverfassungsgericht bestätigt Streikverbot für Beamte

Beamte dürfen in Deutschland auch künftig nicht streiken. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte in einem verkündeten Urteil dieses Streikverbot.
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Streik.Foto: FEDERICO GAMBARINI/AFP/Getty Images
Epoch Times12. Juni 2018

Beamte dürfen in Deutschland auch künftig nicht streiken. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte in einem am Dienstag verkündeten Urteil dieses Streikverbot. Das höchste deutsche Gericht wies dabei die Verfassungsbeschwerden von vier beamteten Lehrern zurück, die ein Streikrecht für Beamte durchsetzen wollten.

Die Verfassungsrichter stuften das aus dem Grundgesetz abgeleitete Streikverbot für Beamte als verfassungsgemäß ein. Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden, weil ihr grundlegende Bedeutung für das gesamte Berufsbeamtentum in Deutschland beigemessen wurde.

Ein Streikrecht auch für verbeamtete Lehrer hätte weitreichende Konsequenzen gehabt. Die Richter stärkten aber nun das Berufsbeamtentum, zu dessen Kernbestandteilen das Streikverbot gezählt wird.

Die vier klagenden Lehrer hatten an Streiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) teilgenommen und waren dafür disziplinarrechtlich geahndet worden. Unterstützt von der GEW zogen sie nach Karlsruhe. Sie waren der Auffassung, dass ein Streikrecht auch Beamten oder jedenfalls beamteten Lehrern zusteht. Dabei beriefen sie sich auf die im Grundgesetz festgeschriebene Koalitionsfreiheit, aus der das Streikrecht für Gewerkschaften und Arbeitnehmer abgeleitet wird. Das Verfassungsgericht bestätigte aber nun, dass dieses Grundrecht für Beamte beschränkt werden darf.

Die Kläger bauten zudem auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg zum Streikrecht türkischer Beamter. Das Gericht sah die Koalitionsfreiheit und damit das Streikrecht als ein Menschenrecht an,das Beschäftigten nicht mit Verweis auf einen Beamtenstatus abgesprochen werden könne. Das Bundesverfassungsgericht sah allerdings das weit gefasste Streikverbot für Beamte in Deutschland auch mit der Menschenrechtskonvention für vereinbar an. (afp)



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