Führerschein-Umtausch, Maskenpflicht, Benzinpreis: Das ändert sich 2022

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Kauf eines Autos. Symbolbild Foto. iStock
Epoch Times29. Dezember 2021

Im kommenden Jahr müssen Autofahrer mit höheren Spritpreisen rechnen, für viele Haushalte wird das Heizen teurer. Entlastung gibt es hingegen bei der EEG-Umlage.

CO2-Preis steigt, tanken wird teurer

Der CO2-Preis steigt zum Jahreswechsel von 25 auf 30 Euro pro Tonne. Künftig werden damit auf den Liter Benzin laut ADAC circa 8,4 Cent Abgaben fällig, bei Diesel sind es 9,5 Cent. Bisher betrug die Abgabe rund sieben beziehungsweise acht Cent.

Auch bei den Heizkosten wird sich der höhere CO2-Preis bemerkbar machen: Für eine Wohnung mit 80 Quadratmetern belaufen sich die Mehrkosten laut Eigentümerverband Haus & Grund auf 13 bis 21 Euro pro Jahr.

Pro Liter Heizöl werden künftig 9,5 Cent fällig, das sind 1,6 Cent mehr als in diesem Jahr. Bei Erdgas sind es pro Kilowattstunde 0,1 Cent mehr, insgesamt 0,65 Cent, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vorrechnet.

EEG-Umlage sinkt

Die Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) sinkt dagegen zum 1. Januar auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde und damit auf den niedrigsten Stand seit zehn Jahren. Bisher lag sie bei 6,5 Cent.

Grund für die Absenkung sind gestiegene Börsenstrompreise und eine damit einhergehende Absenkung des Förderbedarfs. Der Bund gibt zudem einen Zuschuss – aus den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung.

Digitale Heizkostenzähler kommen

Der jährliche Besuch des Heizungsablesers soll bald der Vergangenheit angehören. Die analogen Messgeräte werden ab 2022 sukzessive durch digitale Geräten ausgetauscht, die auch aus der Ferne abgelesen werden können. Vorhandene Messgeräte müssen in den meisten Fällen bis 2026 ausgetauscht werden. Mieter erhalten dann außerdem einmal monatlich eine Abrechnungs- und Verbrauchsinformation.

Alte Papierführerscheine laufen aus

Laut EU-Richtlinie müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bis 2033 in Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden. Die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 müssen dies eigentlich bis zum 19. Januar 2022 erledigt haben, wie der ADAC erklärt.

Da es bei der Beantragung coronabedingt zu langen Wartezeiten und Verzögerungen kommen kann, sollen bis 19. Juli 2022 aber keine Bußgelder verhängt werden. Betroffene sollten sich möglichst bald um einen Termin kümmern, rät der ADAC.

Beweislastumkehr beim Autokauf wird verlängert

Wer künftig ein Auto kauft, kann sich länger auf die sogenannte Beweislastumkehr verlassen. Künftig muss der Käufer bei einer Reklamation erst zwölf Monate nach dem Kauf nachweisen, dass ein etwaiger Mangel bereits beim Kauf bestand. Bisher lag die Frist bei sechs Monaten.

Maskenpflicht für den Verbandskasten

Laut der entsprechenden DIN-Norm müssen ab 2022 zwei Mund-Nase-Bedeckungen im Verbandskasten im Auto mitgeführt werden. Ab wann genau die neue DIN Regelung Anwendung findet, ist laut ADAC allerdings noch unklar.

Keine Tickets mehr beim Zugpersonal

Wer ab dem 1. Januar mit der Bahn fährt, sollte sein Ticket vor Fahrtantritt lösen. Das Zugpersonal verkauft keine Tickets mehr, auch nicht gegen Aufpreis. Fahrgäste können aber bis zehn Minuten nach Reisebeginn einen Fahrschein in der DB App lösen. (afp/dl)



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