Grünen- und Unionsfraktion akzeptieren Rechtausschussvorsitzenden der AfD

Die Bundestagsfraktionen der Grünen und der Union werden offenbar keinen Widerspruch gegen die Nominierung des Thüringer Juristen Stephan Brandner als Vorsitzenden des Rechtsausschusses einlegen.
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Bundestag.Foto: Carsten Koall/Getty Images
Epoch Times31. Januar 2018

Die Bundestagsfraktionen der Grünen und der Union werden nach Informationen der „Bild“-Zeitung (Mittwochsausgabe) keinen Widerspruch gegen die Nominierung des Thüringer Juristen Stephan Brandner als Vorsitzenden des Rechtsausschusses einlegen.

Der Grünen-Rechtsexperte Konstantin von Notz sagte der Zeitung, er werde „das akzeptieren“, sich aber „nie damit abfinden, wenn Rechtsstaatsverächter solche Positionen besetzen“.

Die Rechtsexpertin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), sagte der „Bild“, ihre Fraktion respektiere „selbstverständlich“, „dass die Wähler der AfD demokratische Verantwortung übertragen haben“.

Mit dem konkreten Vorschlag tue sich ihre Fraktion „allerdings schon schwer“, sagte sie und verwies auf „Äußerungen in der Vergangenheit, die mit der Bedeutung des Rechtsausschussvorsitzes und den Anforderungen an dieses Amt nicht zusammengehen“.

Die AfD übernimmt auch den Vorsitz des Haushalts- und des Tourismusausschusses. Der Vorsitz des Haushaltsausschusses wird üblicherweise von der stärksten Oppositionsfraktion besetzt, welche bei Zustandekommen einer erneuten großen Koalition die AfD sein wird.

Vor der Bundestagswahl hatte es Diskussionen über die Frage gegeben, ob die AfD den Vorsitz des Haushaltsausschusses bekommen soll – oder von dieser Tradition abgewichen wird. (afp)



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