Neue Führerscheine gelten nur befristet

Mit dem Pflichtumtausch in neue Führerscheine werden die Ausweise zeitlich befristet. Speziell in der Führerscheinklasse 3 gibt es einiges zu beachten.
Epoch Times10. Dezember 2019

Der bisher in Deutschland lebenslang gültige Führerschein wird nach dem Pflichtumtausch in EU-weit gültige Führerscheine nur noch befristet gültig sein.

Die neuen Ausweise werden automatisch auf 15 Jahre befristet, anschließend muss der Führerschein erneut beantragt – und noch einmal bezahlt – werden. Die Fahrerlaubnis an sich verfällt nicht, lediglich das Dokument. „Aus der heutigen Verwaltungspraxis heraus wissen wir aber, dass jeder neue Antrag in Zukunft an Bedingungen geknüpft sein könnte“, so die „Goldseiten“. Und weiter: Die Umtauschpflicht wurde „ganz ohne Proteste in der Bevölkerung, Diskussionen in den ’staatstragenden‘ Medien oder namhaften Lobby-Verbänden“ eingeführt.

Betroffen sind alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden und damit 42 Millionen Menschen. Alle müssen den Umtausch persönlich durchführen. Fahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, sollten spätestens 2021 ihre Fahrerlaubnis umgetauscht haben, sonst droht ein Verwarnungsgeld. Derzeit ist der neue Fahrausweis noch nicht Pflicht.

Beim Umtausch ist auch darauf zu achten, dass man die bisherigen Fahrerlaubnis-Klassen weiterhin beibehält, schreiben die „Goldseiten“. 

Speziell in der Führerscheinklasse 3, die bei älteren Ausweisen auch zum Führen eines Lkw bis 7,5 Tonnen und Zügen bis zu 3 Achsen berechtigten, gibt es viel zu beachten. Die Übertragung der alten Führerscheinklassen in Neue werden von sogenannten Schlüsselnummern begleitet. Beispielsweise kann die alte Führerscheinklasse 3 von der Schlüsselnummer A 79.06 begleitet werden – und nur diese gestattet anschließend auch das Ziehen eines Anhängers über 3,5 Tonnen. Hier eine Übersicht.

Normalerweise erhält man mit den neuen Papieren einen BE-Führerschein, der Anhänger bis 3,5 Tonnen erlaubt. Alles weitere muss extra beantragt und eingetragen werden.

Der „Grund für die Anordnung des Umtausches“ war laut „ADAC“ der „Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.“ (ks)

 



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