13. März 2021

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Rechtsanwältin klärt auf: Corona-Testpflicht in Betrieben hat keine Rechtsgrundlage

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Redaktion
Epoch Times: Frau Ringeisen, die Arbeitgeber sind dazu angehalten, sich um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu kümmern. Das ist die sogenannte Sorgfaltspflicht, die sich aus dem Paragraphen 3 Arbeitsschutzgesetz ergibt. Was sind denn nun eigentlich die Rechtsgrundlagen, mit denen der Arbeitgeber wirklich verbindlich sagen kann und darf: Ich führe jetzt hier einen Corona-Test durch?

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