13. März 2021
Respektiven
Rechtsanwältin klärt auf: Corona-Testpflicht in Betrieben hat keine Rechtsgrundlage

Respektiven
RedaktionEpoch Times: Frau Ringeisen, die Arbeitgeber sind dazu angehalten, sich um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu kümmern. Das ist die sogenannte Sorgfaltspflicht, die sich aus dem Paragraphen 3 Arbeitsschutzgesetz ergibt. Was sind denn nun eigentlich die Rechtsgrundlagen, mit denen der Arbeitgeber wirklich verbindlich sagen kann und darf: Ich führe jetzt hier einen Corona-Test durch?
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