Das Landgericht Berlin hat die Einziehung von 58 Immobilien in Berlin und Brandenburg angeordnet. Das geht aus einer
Pressemitteilung des Gerichts von gestern hervor. Wie das Gericht mitteilte, befinden sich die betroffenen Grundstücke in den Berliner Bezirken Neukölln und Mitte sowie in dem Brandenburger Landkreis Teltow-Fläming. Der überwiegende Teil der Immobilien befand sich, laut Gerichtsangaben, im Besitz der im Libanon lebenden 43-jährigen Zeinab F.. Weitere Immobilien standen im Eigentum der 41-jährigen Zeinab A. sowie von zwei von ihr vertretenen Gesellschaften.
Die Immobilien gehören zu insgesamt 77 Objekten, die im Juli 2018 sichergestellt wurden. Damals wurden die Immobilien auf einen Wert von neun Millionen Euro geschätzt.
Geldwäsche und Verbindung zum Remmo-Clan
Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, handelt es sich bei Zeinab F. und Zeinab A. um zwei Frauen im Umfeld des libanesisch-stämmigen Remmo-Clan. Gegen diesen führt die Staatsanwaltschaft in Berlin seit 2015 im Zusammenhang mit dem Erwerb von insgesamt 77 Immobilien ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Geldwäsche.
Ab 2017 ermittelt die Staatsanwaltschaft laut Berliner Landgericht auch gegen die beiden Eigentümerinnen der Objekte. Es bestand der Verdacht, dass das Geld mit dem die Immobilien erworben wurden, aus Straftaten stammten und die Eigentümerinnen nur zum Schein als Erwerber aufgetreten sind. Damit, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, sollte die illegale Herkunft des Geldes verschleiert werden.
Allerdings wurden die Ermittlungen im April 2021 eingestellt, da die Beweise für eine Anklage nicht ausreichten. Trotzdem beantragte die Berliner Staatsanwaltschaft parallel zu den Hauptermittlungen in einem selbstständigen Verfahren die Einziehung der Immobilien. Sogenannte Einziehungsverfahren erlauben es den Behörden, aus Straftaten stammende Vermögenswerte auch ohne Strafverfahren einzuziehen. Voraussetzung dafür ist, dass das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass die Vermögenswerte aus einer nicht länger als 30 Jahre zurückliegenden Straftat herrühren.
Gericht sieht illegale Geldquellen als erwiesen an
Das Landgericht musste klären, ob die Immobilien mit illegalen oder legalen Geldern finanziert wurden. Zeinab F., die im Rahmen der Ermittlungen auch im Libanon vernommen wurde, bestritt, dass das Geld aus Straftaten stamme. Sie erklärte, die Mittel kämen aus dem Arbeitseinkommen ihres Ehemanns und einem Immobilienvermögen im Libanon. Sie beantragte daher die Einstellung des Verfahrens. Die zweite Beteiligte, Zaineb A., äußerte sich nicht zu den Vorwürfen.
Das Landgericht kam nun aber in einem 113 Seiten umfassenden Beschluss zu der Überzeugung, dass die Immobilien in Wahrheit dem Ehemann von Zeinab A. und ihrem Bruder gehörten. Diese sollen die Immobilien mit illegal erworbenem Geld gekauft haben. Die offiziellen Eigentümerinnen dienten lediglich als Strohleute, um die wahre Herkunft der Gelder zu verschleiern.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Gericht stützte seine Entscheidung, laut eigenen Angaben, vor allem auf Vernehmungsprotokolle zahlreicher Zeugen, darunter auch Aussagen, die von libanesischen Behörden aufgenommen wurden. Zudem berief es sich auf verschiedene Dokumente wie Verträge und Kontoauszüge. Eine Überprüfung der finanziellen Verhältnisse ergab, dass die offiziellen Eigentümerinnen kaum eigenes Vermögen besaßen. Zeinab A. und ihr Ehemann lebten teilweise von staatlichen Sozialleistungen. Außerdem stellte das Gericht fest, dass der Ehemann von Zeinab A. und weitere Familienmitglieder bereits wegen zahlreicher Straftaten, darunter Drogenhandel mit hohen Gewinnen, verurteilt wurden.
Das Urteil ist allerdings im Moment noch nicht rechtskräftig und kann mit einer Beschwerde angefochten werden.