EU-Energieminister: Gasspeicher auf 80 Prozent auffüllen

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Erdgasspeicher.Foto: iStock
Epoch Times27. Juni 2022

Die Energieminister der EU-Länder haben sich auf eine Vorgabe zum Auffüllen der Gasspeicher in der EU zu 80 Prozent bis zum kommenden Winter geeinigt. Damit solle sichergestellt werden, „dass die Gasspeicherkapazitäten in der EU trotz der Störungen auf dem Gasmarkt vor dem Winter aufgefüllt werden“, teilten die Mitgliedstaaten am Montag in Luxemburg mit. Mitte Mai hatten sich Vertreter der Staaten und des Europaparlaments bereits informell darauf geeinigt.

Laut der Vorgabe sollen die nationalen Gasspeicher in den EU-Ländern zum 1. November vorsorglich zu mindestens 80 Prozent gefüllt sein, in den Folgewintern sind es 90 Prozent. Die EU wolle dieses Jahr „gemeinsam einen Füllstand von 85 Prozent der gesamten unterirdischen Gasspeicherkapazität“ in der Europäischen Union erreichen, erklärten die Mitgliedstaaten.

EU fürchtet Gas-Stopp von Russland

Die EU hatte in den vergangenen Monaten befürchtet, dass Russland den Ländern wegen des Ukraine-Kriegs den Gashahn zudrehen könnte und daher an Vorgaben für Füllstände gearbeitet. Im März hatte die EU-Kommission die Mindestfüllstände vorgeschlagen.

In Deutschland hat der Gesetzgeber die Vorgabe bereits umgesetzt: In der Bundesrepublik müssen die Gasspeicher demnach bereits zum 1. Oktober zu 80 Prozent und zum 1. November zu 90 Prozent befüllt sein.

Aktueller Füllstand hierzulande

Laut aktuellen Daten haben die deutschen Gasspeicher derzeit einen Füllstand von rund 60 Prozent. Damit liegt er rund 2 Prozentpunkte unter dem Mittel der vergangenen fünf Jahre. Vergleicht man nur mit dem Jahr 2021, so ist der Füllstand aktuell höher als damals um diese Zeit. Würde der komplette Gasverbrauch Deutschlands aus den Vorräten gespeist, so würden diese ab jetzt grob geschätzt etwa 88 Tage reichen – vorausgesetzt der Verbrauch wäre ähnlich wie in den Vorjahren. (Stand: 26.06.2022)

Die Vorgabe sieht darüber hinaus eine stärkere Kontrolle der Betreiber von Gasspeichern durch die Vergabe von Lizenzen vor. Sollte ein Betreiber nicht nachweisen können, dass er die Energieversorgung der EU nicht gefährdet, dürften die zuständigen Behörden im äußersten Fall künftig „Personen zur Veräußerung ihrer Anteile oder Rechte“ an der Gasspeicheranlage verpflichten und ihnen jegliche Kontrolle darüber entziehen. Konkret kommt dies einer Enteignung gleich.

In der EU sollen die Mindestfüllstände laut der Einigung nur bis Ende 2025 vorgeschrieben werden. Die Europäer hoffen, bis dahin von russischen Gaslieferungen weitgehend unabhängig zu sein. (afp/mf)



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