Ist die neue Politik von Meta rechtswidrig?
EU-Kommission ermittelt gegen Meta wegen KI-Zugang zu WhatsApp
Die EU-Kommission geht wegen der KI-Funktionen von WhatsApp gegen den Mutterkonzern Meta vor. Die Frage ist, ob Meta mit einer AGB-Änderung nur seinen eigenen KI-Assistenten auf WhatsApp erlaubt und anderen Anbietern den Zugang versperrt.

Meta hatte im Oktober angekündigt, dass es KI-Anbietern untersagen werde, eine Option in WhatsApp für die Kommunikation mit Kunden zu nutzen.
Foto: Jens Büttner/dpa
Die Europäische Kommission hat eine formelle Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob Metas neue Richtlinie zum Zugang von KI-Anbietern zu Whatsapp gegen EU-Wettbewerbsregeln verstößt. Das teilte die Brüsseler Behörde mit.
Die Wettbewerbshüter gehen nach Kommissionsangaben davon aus, dass Meta mit einer Änderung der Geschäftsbedingungen nur seinen eigenen KI-Assistenten auf Whatsapp erlaubt und anderen Anbietern den Zugang versperrt. Sie wollen nun prüfen, ob Meta damit gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstößt.
Über WhatsApp den Kundendienst kontaktieren
Die meisten Nutzer kennen WhatsApp als Messenger-Dienst für private Chats mit Freunden oder der Familie. Inzwischen nutzen allerdings auch Unternehmen den Dienst: Verbraucher können über WhatsApp den Kundendienst kontaktieren oder sogar Bestellungen in Onlineshops aufgeben. Dahinter steckt dann meistens ein KI-Chatbot, der den Kunden antwortet.
Meta hat daraus ein Geschäftsmodell gemacht und kassiert Gebühren von den Unternehmen. In den vergangenen Monaten hat sich nach Konzernangaben allerdings noch ein anderes Phänomen entwickelt: reine KI-Anbieter, die ihre allgemeinen Chatbots – nach dem Vorbild von ChatGPT oder Google Gemini – über den Whatsapp-Dienst laufen lassen und sich so die Reichweite und die Server von Meta zunutze machen.
Eine solche Nutzung ist nicht im Sinne der WhatsApp-Mutter, die einen eigenen KI-Chatbot in die App eingebaut hat. Meta änderte im Oktober deshalb die Geschäftsbedingungen für die WhatsApp-Unternehmensfunktionen und schloss alle Firmen davon aus, deren Hauptgeschäft die Künstliche Intelligenz selbst ist.
Es gilt eine Übergangsfrist bis Mitte Januar für Firmen, welche die Funktion bereits nutzen.
Verstößt Meta gegen EU-Regeln?
Die EU-Kommission vermutet nun, dass Meta damit gegen die europäischen Wettbewerbsregeln verstößt. Denn der Meta-eigene Chatbot soll auf WhatsApp verfügbar bleiben, als einziger allgemeiner KI-Assistent.
Der US-Konzern könnte damit einen unfairen Vorteil im Wettbewerb mit neuen Konkurrenten haben, teilte die Kommission mit. Brüssel wolle „verhindern, dass dominante digitale Marktführer ihre Macht missbrauchen, um innovative Wettbewerber zu verdrängen“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera.
Was sagt Meta dazu?
Meta wies den Verdacht der EU-Kommission als „unbegründet“ zurück. Die WhatsApp-Systeme seien „nicht darauf ausgelegt, diese Belastung auszuhalten“, teilte ein WhatsApp-Sprecher mit Blick auf die allgemeinen Chatbots mit.
Verbraucher seien zudem nicht auf WhatsApp angewiesen, um auf konkurrierende KI-Assistenten zuzugreifen – dafür gebe es eigene Apps, E-Mail-Dienste und Suchmaschinen.
Für die heute eingeleiteten Ermittlungen gibt es keine Frist. Bestätigen sich die Vorwürfe der EU-Kommission, kann sie ein Bußgeld gegen Meta verhängen. In einem anderen Fall hatte Brüssel bereits im April eine Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro wegen Wettbewerbsverstößen auf den Meta-Plattformen Instagram und Facebook verhängt.
Im Zusammenhang mit Metas KI-Assistenten laufen in Italien bereits Ermittlungen. Die dortigen Wettbewerbsbehörden werfen dem Konzern vor, den Nutzern auf Whatsapp seine KI-Funktion aufzuzwingen, ohne sie abstellen zu können. Diese Ermittlungen laufen unabhängig vom Verfahren der EU-Kommission. (afp/red)
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