Berufungsgericht in Den Haag
Sterbehilfe in den Niederlanden: Gericht weist Klage gegen Einschränkungen ab
Die niederländische Regierung muss ihre Einschränkungen bei der Sterbehilfe nicht lockern, wie das Berufungsgericht am Dienstag in Den Haag bestätigte.

Nach einem Urteil des Berufungsgerichts in Den Haag bleibt Sterbehilfe in den Niederlanden weiterhin nur unter strengen Auflagen erlaubt.
Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Die Regierung in den Niederlanden muss einem Gerichtsurteil zufolge ihre Einschränkungen bei der Sterbehilfe nicht lockern. Das Berufungsgericht in Den Haag bestätigte am Dienstag ein früheres Urteil im Fall einer Klage von Aktivisten, die sich für das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ohne ärztliche und staatliche Auflagen einsetzen. Der Verein Kooperative Letzter Wille (CLW) hatte den Staat 2022 verklagt und mit den Patientenrechten argumentiert.
Der CLW zufolge verletzen die bestehenden gesetzlichen Einschränkungen das Recht der Patienten, selbst über die Art und den Zeitpunkt ihres Todes zu entscheiden. Ihre Argumentation stützten die Aktivisten auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens garantiert.
Bereits in erster Instanz hatte ein niederländisches Gericht zugunsten des Staates entschieden. Daraufhin zog der Verein vor das Berufungsgericht – der das Urteil nun bestätigte.
Sterbehilfe unter strengen Auflagen
In den Niederlanden ist die Sterbehilfe bereits seit 2002 erlaubt – allerdings unter sehr strengen Auflagen. Das Gesetz sieht vor, dass Sterbehilfe nur dann zulässig ist, wenn ein Arzt bei dem Patienten ein „unerträgliches Leiden ohne Aussicht auf Besserung“ feststellen. Der Arzt muss zudem zu dem Schluss kommen, dass es keine zumutbaren Alternativen gibt, und einen weiteren unabhängigen Kollegen konsultieren, der zu demselben Ergebnis gelangt.
In den Niederlanden entscheiden sich immer mehr Menschen für Sterbehilfe. Offiziellen Angaben zufolge wählten 2024 insgesamt 9958 Menschen diesen Weg. Dies entspricht einem Anstieg um zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Bei der Sterbehilfe verabreicht ein Arzt dem Patienten ein tödliches Medikament, um dessen Leben zu beenden. Beim assistierten Suizid stellt ein Arzt dem Patienten eine tödliche Substanz zur Verfügung, die dieser anschließend einnimmt.(afp/red)
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