Vom Gericht bestätigt: 152 Corona-Tote in Portugal seit März 2020

In Portugal sind in der Pandemie nachweislich 152 Menschen an Corona verstorben. Ein Gerichtsbeschluss bestätigte diese Zahl. Demnach haben die anderen – fast 17.000 – Toten in der offiziellen Statistik ein positives Testergebnis. Ganz freiwillig veröffentlichte das Gesundheitsministerium die „verifizierten COVID-19-Sterbedaten“ nicht ...
Seit Beginn der Corona-Krise gab es in Portugal nur 152 Corona-Tote, die AN COVID-19 verstarben. Alle anderen, fast 17.000, starben MIT Corona.
Vom Gericht bestätigt: Seit Beginn der Corona-Krise gab es in Portugal nur 152 Corona-Tote, die AN COVID-19 verstarben. Alle anderen, fast 17.000, starben MIT COVID-19.Foto: iStock
Epoch Times1. Juli 2021

Seit März 2020 sind in Portugal nachweislich 152 Menschen an COVID-19 gestorben. Das teilte das Gesundheitsministerium nach einer gerichtlichen Vorladung aufgrund einer Klage mit. Das Gericht bestätigte diese Zahl.

Alle anderen – die offizielle Statistik zählt laut Johns Hopkins Universität 17.092 Corona-Tote – sind demnach mit COVID-19 beziehungsweise mit einem positiven PCR-Test-Ergebnis gestorben.

Wie „TKP“ unter Berufung auf die portugiesische Quelle „AndreDias.net“ und den Gerichtsbeschluss schreibt, stammen die Daten aus dem Sistema de Informação dos Certificados de Óbito (Sterbeurkunden-Informationssystem, SICO). Der Verweis auf 152 Sterbeurkunden, die „unter Aufsicht des Justizministeriums“ ausgestellt wurden, sei insofern heikel, als alle Sterbeurkunden unter der Aufsicht des Justizministeriums ausgestellt werden. SICO ist das einzige System dieser Art in Portugal.

Offenlegung der Corona-Zahlen, ein Volksbegehren

Laut dem Gericht beträgt die Zahl der verifizierten – und an Corona verstorbenen – COVID-19-Todesfälle 152. Das entspricht weniger als 0,9 Prozent der offiziellen Zahlen. 152 Corona-Tote bedeutet auch, bis einschließlich April 2021 starben pro Monat durchschnittlich elf Menschen an COVID-19.

Die Zahl der Todesfälle hat das Ministerium zudem nicht freiwillig veröffentlicht. Laut „AndreDias.net“ habe eine Bürgerbewegung die Herausgabe verifizierter COVID-19-Sterbedaten bei einem Gericht erzwungen. Anschließend musste das Gericht das Ministerium offiziell vorladen.

„Wenn diese Zahlen“, fügt „Americas Frontline Doctors“ hinzu, „auch in anderen Ländern in der gleichen Größenordnung liegen – und es gibt keinen Grund, etwas anderes anzunehmen –, dann handelt es sich um einen Betrug ungeahnten Ausmaßes. Dann wurden hier Verbrechen gegen die Menschlichkeit in großem Stil begangen.“

Kreative Zählweise für Corona-Tote

„Die Zahl von 152, die im Urteil präsentiert wird, beruht auf Todesbescheinigungen, die laut Gericht von ‚Ärzten, die für das Justizministerium arbeiten‘ ausgestellt wurden“, erklärt „TKP“. Konkret handele es sich um Ärzte, die am Nationalen Institut für Rechtsmedizin und Forensik (INMLCF) arbeiten.

In diesem Zusammenhang gibt „TKP“ zu bedenken, dass dies „nur der kleinste Teil der Ärzte [ist], die seit Beginn der Pandemie die Todesfälle durch Covid-19 bestätigen.“ Anderen portugiesischen Quellen sei zu entnehmen, dass die überwiegende Mehrheit der Sterbeurkunden, die ausgestellt und anschließend kodifiziert werden, von Ärzten stammen, die mit dem Gesundheitsministerium in Verbindung stehen.

Gleichzeitig merkt „TKP“ an: „Der Gerichtsbeschluss besagt nicht, dass nicht auch andere [Corona-Tote] gerichtsmedizinisch bestätigbar gewesen wären. Wir wissen nur, dass die offiziellen Todeszahlen um Größenordnungen zu hoch sind.“

„Tatsächlich“, so „TKP“ weiter, „ist die Zählweise von Covid-Todesfällen im höchsten Grad kreativ“. So zählten (in Portugal) alle Verstorbenen, die in den vergangenen 28 Tagen einen positiven Test hatten, als Corona-Tote. Unter Umständen wäre noch nicht einmal ein positives Testergebnis nötig. Zum Teil genüge es, Kontaktperson gewesen zu sein.

„Ohne PCR-Test hätte es keine Pandemie gegeben“

Dass die Zählung nicht immer die wahre Todesursache widerspiegelt, beschrieben bereits andere. So sagte Prof. Dr. Klaus Püschel, Facharzt für Rechtsmedizin und Institutsdirektor am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, im April 2020:

Ohne eine pathologische oder rechtsmedizinische Untersuchung eines Leichnams sei nicht zu unterscheiden, ob ein Todesfall in Folge einer Corona-Infektion vorliege oder ob es sich um ‚mit einer Corona-Infektion zufällig assoziierte andere Todes­ursache‘ handelt.“

Bei der Obduktion von „Corona-Toten“ stellte er fest: „Alle, die wir bisher untersucht haben, hatten Krebs, eine chronische Lungenerkrankung, waren starke Raucher oder schwer fettleibig, litten an Diabetes oder hatten eine Herz-Kreislauf-Erkrankung“. [Epoch Times berichtete]. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt der Direktor der Rechtsmedizin an der Universität Rostock, Andreas Büttner. [Epoch Times berichtete]

„TKP“ ergänzt unter Berufung auf die amerikanische Gesundheitsbehörde (CDC): „Von den registrierten Covid-Todesfällen [hatten] 96 Prozent mindestens eine schwere Vorerkrankung.“ Und weiter: „Ohne den PCR-Test hätte es keine Pandemie gegeben. Das bestätigt auch das Urteil des Gerichts in Lissabon.“ (ts)



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