Wikipedia-Autor wegen verzerrender Negativdarstellung zu Geldstrafe verurteilt

Wegen mutwillig verzerrender negativer Darstellungen in einem Wikipedia-Artikel hat das Landgericht Koblenz einen Autoren der Online-Enzyklopädie zu einer Strafe von 8000 Euro verurteilt. Die Beiträge seien "bewusst einseitig und negativ verzerrend".
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WikipediaFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times27. Januar 2021

Nach Einschätzung des Gerichts in der rheinland-pfälzischen Stadt handelte es sich um eine vorsätzlich begangene Verletzung des Persönlichkeitsrechts des aus Island stammenden Klägers. Bei den strittigen Beiträgen des Beklagten seien „eine innere Logik und Nachvollziehbarkeit“ ebenso wenig zu erkennen „wie sachliche Kriterien“. Alle Behauptungen hätten vielmehr „gemein, dass sie den Kläger in ein negatives Licht rückten und dies nach Ansicht des Gerichts auch beabsichtigten“, hieß es in dem Urteil weiter.

Laut Gericht ging es um eine Vielzahl von Ausführungen. Unter anderem zählte dazu auch die Behauptung, dass der Komponist ein „isländischer Hauptvertreter des Antizionismus“ und „isländischer Hauptverfechter antiisraelischer und antiamerikanischer Theorien“ sei, obwohl dies nicht der Fall ist. In Island gelte er in erster Linie als Komponist und Friedensaktivist. Zudem schrieb der Autor dem Kläger ohne Grundlage die Aussage zu, der Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz Ende 2016 habe nie stattgefunden.

Daneben ging es aber auch um biografische Fehler. So behauptete der Verfasser unter anderem, dass der Kläger das Komponieren von konzertanter Musik aufgegeben habe und sich Übungsstücken für Kinder widme. Das ist den Koblenzer Richtern zufolge ebenfalls falsch.

Nach ihren Angaben wurde der Wikipedia-Autor zuvor bereits in einem ähnlichen Fall vom Hamburger Landgericht im Zusammenhang mit „tendenziösen Bearbeitungen von Einträgen zum Nahostkonflikt“ verurteilt. Von diesen Beiträgen waren unter anderem Linken-Politiker und bekannte jüdische Persönlichkeiten betroffen.

Eine Entschädigung sah das Koblenzer Landgericht unter anderem auch deshalb als angemessen an, weil der unter den Beiträgen leidende Kläger keine Möglichkeit zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung gehabt habe. Auch die Dauer und das Ausmaß der Persönlichkeitsrechtsverletzungen spielte dabei eine Rolle. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann angefochten werden. (afp)



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