Bayern schafft Maskenpflicht im Nahverkehr ab

Während Bayern die Maskenpflicht im ÖPNV abschafft, will Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister weiter daran festhalten. Dabei ist aus wissenschaftlicher Sicht das Lagebild eindeutig.
Ein Mann trägt aufgrund der Maskenpflicht im Personennahverkehr eine Maske. Foto: iStock
Ein Mann trägt aufgrund der Maskenpflicht im Personennahverkehr eine Maske.Foto: iStock
Epoch Times6. Dezember 2022

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In Bayern wird zum 10. Dezember die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr abgeschafft. Dies sei aufgrund der aktuellen stabilen Infektionslage nicht mehr angemessen, hieß es am Dienstag nach Angaben aus Regierungskreisen. Ab dem 10. Dezember soll es demnach nur noch eine Empfehlung zum Tragen der Masken geben.

Zum Schutz vor der Übertragung von Infektionen mit dem Coronavirus hatte Bayern wie auch andere Bundesländer im April 2020 das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen in der Öffentlichkeit beschlossen. Mit dem Sinken der Zahl der schweren Corona-Erkrankungen wurde die Pflicht schrittweise zurückgenommen. Der Öffentliche Nahverkehr, wo es häufig zu Gedränge in Bussen und Bahnen und Körperkontakten unter Fahrgästen kommt, ist noch eine der letzten öffentlichen Situationen, in denen Masken in Bayern vorgeschrieben sind.

Auch der Chef des Hausärzteverbands Nordrhein, Oliver Funken, sieht die Zeit für eine Lockerung der Maskenpflicht gekommen. „Die Maskenpflicht sollte langsam weichen und man sollte auf Freiwilligkeit setzen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Anders sei es beim Schutz vulnerabler Gruppen wie in Altenheimen.

NRW-Gesundheitsminister will an Maskenpflicht festhalten

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) will dagegen an der Maskenpflicht festhalten. „Aufgrund des aktuellen Covid-19-Infektionsgeschehens halten wir die bestehenden Regelungen mit Maskenpflicht und Isolationspflicht derzeit nach wie vor für erforderlich, aber auch ausreichend“, sagte Laumanns Sprecher der Zeitung.

„Die entsprechenden Verordnungen sind gerade erst verlängert worden.“ In der Gesamtbetrachtung seien auch die saisonal bedingt hohe Zahl an respiratorischen Erkrankungen (Influenza- oder RSV-Infektionen) und die damit verbundenen Anforderungen an das Gesundheitssystem zu berücksichtigen.

Die Maskenpflicht im Personennahverkehr war immer wieder Streitpunkt in der öffentlichen Debatte, auch in der Landespolitik. Zuletzt hatten sich die Freien Wähler in Bayern vehement für die rasche Abschaffung eingesetzt und auf die Freiwilligkeit für die Bürger gepocht.

Einige Mediziner sind dagegen der Ansicht, die Maskenpflicht sollte bleiben oder sogar ausgeweitet werden, da das Bedecken von Mund und Nase nicht nur gegen die Übertragung von Coronaviren schützt – es würde auch gegen andere Viruserkrankungen, etwa die derzeit kursierenden Influenza-Viren oder das RS-Virus bei Kindern schützen.

Belastung des Körpers durch Masken unbestritten

Hingegen ist unter Medizinern unbestritten, dass Maskentragen je nach Maske unterschiedlich stark

  • durch Rückatmung des unter der Maske akkumulierten CO₂  zu einem Kohlendioxid-Anstieg im Blut führt;
  • zu einem Abfall der Sauerstoffkonzentration (pO2) und der Sauerstoffsättigung (sO2) führt;
  • sich die Atmung samt Atemmuster verändert;
  • ein Anstieg der Temperatur und Feuchtigkeit unter der Maske eintritt;
  • ein höherer Atemwiderstand und eine veränderte Atemluftmenge mit sich bringt und
  • sich die Herzfrequenz erhöht.

Besonders stark treten diese messbaren Auswirkungen bei FFP2-Masken auf. Zudem treten bestimmte körperliche Symptome unbestritten häufig mit dem Maskentragen auf, dazu gehören Müdigkeit, Kopfschmerzen und Erschöpfung.

Masken, wenn sie von der Allgemeinheit getragen werden, werden von Wissenschaftlern in der Regel als Infektionsrisiko angesehen. Denn im Privatbereich können die standardisierten Hygieneregeln, die im medizinischen Bereich gelten, in der Regel nicht eingehalten werden.

Mediziner verweisen zudem auf belegte unerwünschte Wirkungen für Maskenträger, sowohl auf psychischer als auch auf sozialer und physischer Ebene. Der Nutzen für die Allgemeinheit wird durch die medizinischen Erkenntnisse infrage gestellt.

Keine wissenschaftlichen Daten zu reduzierter Ausbreitungsrate

Auch zeigt der praktische Vergleich zwischen Ländern mit strengen Maskenregelungen und Ländern mit in dieser Hinsicht lockeren Regelungen keine positiven Auswirkungen auf Infektionen oder Erkrankungen durch ein verstärktes Maskentragen.

Weder die WHO oder das European Centre for Disease Prevention and Control noch die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) oder das deutsche RKI können mit fundierten wissenschaftlichen Daten eine reduzierte Ausbreitungsrate von COVID-19 in der Bevölkerung durch das Maskentragen nachweisen. (dpa/dts/er)



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