Berlin will Deeskalationsgebot bei Demos gesetzlich festschreiben

Corona-Demo
Foto: über dts Nachrichtenagentur
Berlins rot-rot-grüne Koalition will die Polizei bei Demonstrationen künftig zur Deeskalation verpflichten. Außerdem wollen die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus das Vermummungsverbot lockern, wie aus dem am Mittwoch vorgestellten Gesetzentwurf für ein neues Versammlungsgesetz hervorgeht. Darin wird außerdem die Möglichkeit erweitert, Versammlungen zu verbieten, „wenn dort gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Aufstachelung zu Hass oder Gewalttaten stattfinden“.
Außerdem sollen Versammlungen verboten werden dürfen, wenn sie den Nationalsozialismus oder deren führende Vertreter verherrlichen. Mit dem bereits im Koalitionsvertrag angekündigten Gesetz wollen die Fraktionen das geltende Bundesversammlungsgesetz aus dem Jahr 1978 ablösen.
Zudem wollen die Abgeordneten die Polizei dazu verpflichten, Identitätsfeststellungen „ohne wesentliche Behinderung oder wesentliche zeitliche Verzögerung der Teilnahme“ zu unternehmen. Darüber hinaus sollen mehrere Tatbestände von Straftaten auf Ordnungswidrigkeiten herabgestuft werden, beispielsweise der Aufruf zur Teilnahme einer verbotenen Versammlung.
Bislang bezieht sich das Vermummungsverbot auf das bloße Mitführen von Gegenständen, mit denen man seine Identität verschleiern kann. In dem Berliner Entwurf ist das Vermummungsverbot so formuliert, dass bloß die Verwendung solcher Gegenstände verboten ist, wenn die Strafverfolgung damit behindert werden soll. Außerdem soll die zuständige Behörde erst Anordnungen treffen müssen, um die von dem Verbot erfassten Gegenstände zu benennen. (afp/rm)
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