Berliner Senat beschließt erweiterte Maskenpflicht und neue Kontaktbeschränkungen

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Berliner FernsehturmFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times20. Oktober 2020

Der Berliner Senat hat angesichts der steigenden Infektionszahlen die Corona-Auflagen verschärft. Die Landesregierung beschloss eine Maskenpflicht für Märkte und zehn viel besuchte Straßen der Hauptstadt, wie der Senat im Anschluss an die Sitzung mitteilte. Er sprach zudem die „dringende Empfehlung“ aus, im öffentlichen Raum eine Maske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Zudem gibt es neue Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich.

„Wir können nur nach wie vor alle nochmal aufrufen, sich der Situation bewusst zu werden“, sagte der Regierende Bürgermeister Berlins, Michael Müller (SPD). Ausgangspunkt für das Infektionsgeschehen seien häufig Feiern im privaten Bereich.

Maskenpflicht auf Schloßstraße in Steglitz und Kurfürstendamm

Eine generelle Maskenpflicht, die Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) zuvor ins Gespräch gebracht hatte, bedeuten die neuen Regelungen zunächst nicht. Unter den zehn viel besuchten Straßen, wo der Mund-Nasen-Schutz jetzt verpflichtend ist, sind die Schloßstraße in Steglitz und die Shoppingmeile Kurfürstendamm. Diese Liste sei aber „nicht abschließend“, könne also gegebenenfalls angepasst werden, sagte Müller.

Auch die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich werden verschärft. So wurde die Obergrenze für private Feiern unter freiem Himmel von 50 auf 25 Menschen herabgesetzt. Die Sperrstunde in Berlin bleibt weiter bestehen, trotz der erfolgreichen Klage von elf Berliner Gastronomen. Man warte die Entscheidung der nächsten Gerichtsinstanz ab und wolle die Sperrstunde nun durch eine neue Verordnung rechtlich absichern, sagte Müller.

In Berlin waren teils zuvor beschlossene Maßnahmen vor Gericht gekippt worden. So wurde die Sperrstunde für Gastronomiebetriebe zwischen 23.00 und 06.00 Uhr nach einem Eilverfahren für die elf Beschwerdeträger wieder aufgehoben. Das Alkoholausschankverbot besteht allerdings weiterhin. Der Senat legte Widerspruch gegen die Sperrstunden-Entscheidung ein, scheiterte damit aber vorerst. (afp)



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