Bundesverfassungsgericht entscheidet am Freitag über Wahlrechtsreform

Anderthalb Monate vor der Bundestagswahl entscheidet das Bundesverfassungsgericht am Freitag darüber, welches Wahlrecht am 26. September gilt.
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Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times12. August 2021

Das Gericht veröffentlicht in Karlsruhe seinen Beschluss zu einer von FDP, Linken und Grünen beantragten einstweiligen Anordnung. Die drei oppositionellen Bundestagsfraktionen wollen verhindern, dass die Neuregelung der Sitzverteilung bei der Wahl zum Tragen kommt. (Az. 2 BvF 1/21)

Die im Herbst 2020 mit den Stimmen von Union und SPD beschlossene Wahlrechtsreform soll dazu dienen, den Bundestag zu verkleinern. Dazu sollen Überhangmandate teils mit den Listenmandaten verrechnet werden. Wenn die Regelgröße des Bundestags von 598 Abgeordneten überschritten würde, würden bis zu drei Überhangmandate nicht kompensiert.

Überhangmandate bekommen Parteien, wenn sie mehr Direktmandate über die Erststimme erringen, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze im Bundestag zustehen. In der Vergangenheit profitierten vor allem große Parteien davon.

Seit 2013 – nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte – wurden solche Überhangmandate durch Ausgleichsmandate kompensiert. Darum vergrößerte sich der Bundestag immer mehr auf derzeit 709 Abgeordnete.

Grüne, Linke und FDP sehen Benachteiligung

Mit der Reform will die große Koalition verhindern, dass das Parlament noch größer wird. In einer zweiten Stufe soll nach 2024 die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 reduziert werden, sodass weniger Überhangmandate entstehen. Die Regelungen stießen aber von Anfang an auf Kritik.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags etwa äußerte im Herbst verfassungsrechtliche Bedenken. Wenn drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate für andere Parteien kompensiert würden, könne „das Entstehen eines negativen Stimmgewichts nicht ausgeschlossen werden“, urteilte er in einem Gutachten.

Das hieße, dass eine Partei in bestimmten Konstellationen sogar mehr Mandate bekäme, wenn sie weniger Zweitstimmen erhielte.

Grüne, Linke und FDP sehen sich durch die Reform benachteiligt und glauben nicht, dass das Ziel einer Verkleinerung des Parlaments mit den Regelungen erreicht werden kann. Zudem halten sie Teile des Gesetzes für unvereinbar mit dem Grundgesetz.

Im Februar reichten sie in Karlsruhe ihre Klageschrift und gleichzeitig den Antrag auf eine Eilentscheidung ein. Nur über den Eilantrag wird das Verfassungsgericht am Freitag bereits entscheiden. (afp)



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