Pressefreiheit
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über COMPACT-Verbot
Nachdem der ursprüngliche Termin zur mündlichen Verhandlung im Februar gekippt worden war, soll der Rechtsstreit um das Verbot des vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuften COMPACT-Magazins nun starten.

Das Archivbild zeigt Jürgen Elsässer, den Chef des COMPACT-Medienhauses, mit einer Ausgabe seines Magazins.
Foto: Kay Nietfeld/dpa
Das Hauptsacheverfahren im Rechtsstreit der COMPACT-Magazin GmbH gegen die Bundesrepublik Deutschland beginnt am Dienstag, 10. Juni, ab 10:00 Uhr am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig mit der mündlichen Verhandlung. Da das Gericht bislang nur den folgenden Mittwoch und Donnerstag zur Fortsetzung geblockt hat, könnte das Urteil vielleicht noch im Lauf der Woche fallen. Nach Angaben des BVerwG ist das Gericht erst- und letztinstanzlich zuständig.
Es geht um die Frage, ob das zwischenzeitlich gerichtlich ausgesetzte Verbot der COMPACT-Magazin GmbH sowie der CONSPECT FILM GmbH rechtmäßig war, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Mitte Juli 2024 zum Vollzug angeordnet hatte (Az: BVerwG 6 A 4.24).
Razzia im Juli 2024
Faeser hatte die Geschäftsräume der COMPACT-Magazin GmbH in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie die Wohnräume von Herausgeber Jürgen Elsässer, weiteren führenden Mitarbeitern und wesentlichen Anteilseignern am 16. Juli 2024 durchsuchen lassen. Dabei wurden nicht nur Dokumente und Computer, sondern auch Büromöbel beschlagnahmt und das Gesellschaftsvermögen eingezogen. Die Bildung von Ersatzorganisationen wurde ebenfalls verboten.
Das Verbot umfasste nicht nur den Verkauf des „Compact“-Magazins, sondern auch die Website und Symbole, die der Verlagsgruppe zugeordnet werden können – wie etwa der typische „Compact“-Schriftzug, das weiße C auf rotem Grund oder das häufig genutzte Veranstaltungsmotto „Blaue Welle“.
Faeser: „Zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“
Ministerin Faeser hatte damals unter anderem erklärt, dass das „Compact“-Magazin „ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ sei. Zur Durchsetzung des Verbots hatte sie sich auf das Vereinsrecht gestützt (Verbotsverfügung als PDF-Datei). Das BMI zitierte Faeser in einer Pressemitteilung mit den Worten, dass das Verbot für die Szene einen „harten Schlag“ bedeute.
Elsässers Anwaltsteam dagegen sprach von dem „heftigsten Angriff auf die Pressefreiheit seit der SPIEGEL-Affäre 1962“.
Nach Angaben der FAQ-Seite des Bundesinnenministeriums (BMI) war die COMPACT-Magazin GmbH vom Bundesamt für Verfassungsschutz bereits Ende 2021 als „gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet“ worden. Eine Einstufung als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ habe es seit März 2020 gegeben. Ohne ein Urteil von gerichtlicher Stelle abzuwarten, heißt es zum Verbot noch heute in den FAQs des BMI:
„Bei der Verwirklichung seiner verfassungsfeindlichen Ziele nimmt ‚COMPACT-Magazin GmbH‘ eine aggressiv-kämpferische Haltung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung ein. Diese aggressiv-kämpferische verfassungsfeindliche Grundhaltung prägt den Charakter von COMPACT. Es erfüllt daher die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Variante 2 in Verbindung mit § 17 Nummer 1 Alternative 1 des Vereinsgesetzes (VereinsG).“
BVerwG: Erfolgsaussichten offen
Das BVerwG in Leipzig aber hob die Verbotsverfügung Faesers am 14. August 2024 im Eilverfahren wieder auf, nachdem Elsässer dagegen geklagt hatte (Az: BVerwG 6 VR 1.24). Die Erfolgsaussichten des Antragstellers in einem Hauptsacheverfahren seien offen, meinten die BVerwG-Richter. Dessen eingedenk überwiege der Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit das öffentliche Interesse an einer Verbotsvollziehung. Das Verbot könne deshalb bis zu einer endgültigen Klärung nicht aufrecht erhalten werden.
Am Vereinsrecht als Grundlage für das Verbot hatte das Gericht – anders als Elsässer – allerdings nichts auszusetzen.
Ende November 2024 erzielte Elsässer einen weiteren Zwischenerfolg. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt in Magdeburg entschied, dass der „Compact“-Herausgeber das Recht auf ein Girokonto besitze: Die Sparkasse Burgenlandkreis müsse für Elsässers Unternehmen ein Konto eröffnen.
Rund zwei Monate zuvor hatte die Waldeck-Frankenberger Bank in Korbach das letzte Konto Elsässers geschlossen. Nach Angaben von Elsässer hatten andere Banken schon im Verlauf des Frühjahrs 2024 ihre Geschäftsbeziehungen zu ihm eingestellt.
Ursprünglich hätte die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren bereits am 12. Februar dieses Jahres beginnen sollen. Der Termin wurde allerdings kurzfristig um vier Monate verschoben. Auf Nachfrage der Epoch Times erklärte eine Gerichtssprecherin, dass Bauarbeiten der Grund dafür gewesen seien.
Patrick Reitler, geboren in den späten Sechzigerjahren am Rande der Republik. Studium der Komparatistik, Informationswissenschaft und Sozialpsychologie. Seit der Jahrtausendwende als Journalist hauptsächlich in Online-Redaktionen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und als Fußballkommentator unterwegs. Seit Ende 2022 freier Autor. Bei Epoch Times vorwiegend für deutsche Politik zuständig.
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