Deutlich mehr Empfänger von Asylbewerbergeld – fast eine halbe Million

Fast eine halbe Million Menschen haben im letzten Jahr Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen. Das sind 84.000 Menschen mehr als 2021. Die meisten davon stammen aus Asien und sind männlich.
2022 wurden nach Angaben der Bundesregierung knapp 13.000 ausreisepflichtige Personen aus Deutschland abgeschoben.
2022 wurden nach Angaben der Bundesregierung knapp 13.000 ausreisepflichtige Personen aus Deutschland abgeschoben.Foto: Patrick Pleul/dpa
Epoch Times18. Dezember 2023

Rund 482.300 Personen in Deutschland haben am Jahresende 2022 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mitteilte, stieg die Zahl der Leistungsbezieher damit gegenüber dem Jahresende 2021 um 21 Prozent oder rund 84.000 Personen. Darunter waren etwa 40.000 Personen aus der Ukraine.

Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach Paragraf 1 des AsylbLG erfüllen: Dabei wird unterschieden zwischen Regelleistungen und besonderen Leistungen.

Fast zwei Drittel männlich

63 Prozent der Regelleistungsempfänger am Jahresende 2022 waren männlich und 37 Prozent weiblich. 31 Prozent waren minderjährig, 67 Prozent zwischen 18 und 64 Jahren alt und 2 Prozent waren 65 Jahre und älter.

Die meisten Leistungsberechtigten stammten aus Asien (52 Prozent), 29 Prozent stammten aus Europa und 16 Prozent aus Afrika. Die häufigsten Herkunftsländer waren Syrien mit 13 Prozent aller Leistungsberechtigten, Afghanistan (zwölf Prozent) und der Irak (elf Prozent). Acht Prozent aller Leistungsberechtigten zum Jahresende 2022 stammten aus der Ukraine.

Ukraine

Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine mit Aufenthaltserlaubnis oder mit entsprechender Fiktionsbescheinigung wechselten spätestens am 31. August 2022 vom AsylbLG in das Sozialgesetzbuch.

Dennoch erhalten neu ankommende Personen aus der Ukraine bis zur Erteilung der erforderlichen Aufenthaltserlaubnis und Klärung der Einordnung zum SGB II oder SGB XII zunächst Leistungen nach dem AsylbLG.

Zu den Regelleistungen zählen Grundleistungen zur Deckung des (persönlichen) notwendigen Bedarfs und Leistungen in besonderen Fällen. Letztere erhalten Personen, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, etwa durch Vernichtung des Passes oder Angabe einer falschen Identität. (dts/red)



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