Drittes „Entlastungspaket“: Diese Maßnahmen sind geplant

In ihrem nächtlichen Verhandlungsmarathon im Koalitionsausschuss haben sich SPD, Grüne und FDP auf ein drittes "Entlastungspaket" geeinigt: Mit einem Gesamtvolumen von mehr als 65 Milliarden Euro würden die Maßnahmen "zu deutlichen Mehrausgaben im Bundeshaushalt" führen.
Titelbild
(l-r) Parteivorsitzender der Grünen Omid Nouripour, Bundeskanzler Olaf Scholz, Finanzminister Christian Lindner, Regierungssprecher Steffen Hebestreit und SPD-Chefin Saskia Esken vor der Pressekonferenz am 4. September 2022 in Berlin.Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP via Getty Images
Epoch Times4. September 2022

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben sich auf ein drittes Entlastungspaket mit einem Gesamtvolumen von 65 Milliarden Euro geeinigt. „Es ist größer als die ersten beiden zusammen“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Sonntagmittag bei der Vorstellung des Pakets in Berlin. Die anvisierten Maßnahmen „entlasten alle Haushalte – auch Rentner, Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Auszubildende“, heißt es in dem Beschlusspapier.

Geplant ist unter anderem eine Einmal-Zahlung an Rentner in Höhe von 300 Euro und an Studierende in Höhe von 200 Euro. Wohngeldberechtigte erhalten einen zusätzlichen Heizkostenzuschuss von 415 Euro. Das Kindergeld soll zudem zum Jahresbeginn um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind steigen. Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden zudem über den 30. September 2022 hinaus verlängert. Auch die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird verlängert.

Neues Bürgergeld zum Jahreswechsel

Darüber hinaus sollen die Empfänger des neuen Bürgergelds ab Jahreswechsel rund 500 Euro im Monat bekommen. Der Betrag liege damit deutlich über dem aktuellen Hartz-IV-Regelsatz von 449 Euro für Alleinstehende ohne Kinder; die Ampel will Hartz IV ab 1. Januar 2023 durch das neue Bürgergeld ablösen.

Bei der Berechnung der Sätze soll es laut Scholz einen „Paradigmenwechsel“ geben: Die Sätze des Bürgergelds sollten sich „an der bevorstehenden Inflationsrate orientieren“, sagte der Kanzler. Bislang wurde für die Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze erst nachträglich die Inflation berücksichtigt.

Dadurch wurde „oft gar nicht mehr abgebildet, wie die Preise wirklich sind und welche Kosten und Herausforderungen die Bürgerinnen und Bürger zu stemmen haben“, sagte Scholz. Im Beschlusspapier der Koalition heißt es dazu: Die „bessere und schnellere“  Berücksichtigung der Inflation „beginnt am 1. Januar 2023 zum Start des Bürgergelds und führt zu einem Erhöhungsschritt auf etwa 500 Euro.“

Ampel einigt sich auf Nachfolger für 9-Euro-Ticket

Der Bund will sich dem Beschlusspapier zufolge zudem mit 1,5 Milliarden Euro im Jahr an einem Nachfolger-Modell für das Neun-Euro-Ticket beteiligen. Voraussetzung sei, dass „die Länder mindestens den gleichen Betrag zur Verfügung stellen“, heißt es in dem Papier. Ziel sei ein „preislich attraktives Ticket“ im Rahmen von 49 bis 69 Euro monatlich für ein bundesweites Nahverkehrsticket.

Um die Haushalte bei den Strompreisen zu „entlasten“, will die Regierung außerdem eine „Strompreisbremse“ einführen und den Anstieg der Netzentgelte dämpfen. Auch beim CO2-Preis sind Maßnahmen geplant. Die für den 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne im Brennstoffemissionshandel wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Auch die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 verschieben sich entsprechend um ein Jahr.

Regierung fordert Arbeitgeber zur Zahlung einer „Inflationsprämie“ auf

Die Strompreisbremse für die Bürger soll laut der Ampel-Koalition durch die Abschöpfung von Gewinnen bei Energiefirmen finanziert werden. „Zufallsgewinne“ bei Unternehmen wegen der hohen Energiepreise würden abgeschöpft, sagte Scholz. Hierbei setzte die Bundesregierung zunächst auf eine Einigung auf europäischer Ebene, die Koalitionspartner seien aber auch bereit, eine solche sogenannte Übergewinnsteuer alleine auf nationaler Ebene „zügig umzusetzen“.

Die Bundesregierung fordert die Unternehmen darüber hinaus auf, den Arbeitnehmern eine „Inflationsprämie“ zu zahlen. Der Staat werde dies „auf alle Fälle möglich machen“, indem er auf solche Zahlungen bis zur Summe von 3000 Euro keine Steuern und Abgaben erheben wird, sagte Scholz. Er äußerte die Hoffnung, dass „das flächendeckend millionenfach überall in Deutschland geschieht“.

Die Inflationsprämie folgt dem Beispiel der Corona-Prämie: In der Corona-Pandemie blieben Sonderzahlungen von Arbeitgebern bis zu 1500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Regelung lief bis Ende März 2022. Die Prämie wird zusätzlich zum Lohn gezahlt.

„Deutliche Mehrausgaben im Bundeshaushalt“

Zusammen mit den zwei bereits beschlossenen Entlastungspaketen summiert sich die Entlastungssumme auf 95 Milliarden Euro. Die Maßnahmen „führen zu deutlichen Mehrausgaben im Bundeshaushalt“, heißt es in dem Papier. Dies erfordere „erhebliche Anstrengungen aller drei Koalitionspartner und aller Ressorts“.

Von einer Aussetzung der Schuldenbremse ist in der Vorlage allerdings nicht die Rede. Dort heißt es lediglich, dass die Bundesregierung einen Haushaltsentwurf vorgelegt habe, der „für die Jahre ab 2023 ohne die Nutzung der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse auskommen“ solle.

Ziel der neuen Entlastungen sei es, „die erwarteten hohen Preissteigerungen für die Bürger und die Unternehmen im Bereich des Energieverbrauchs“ abzufedern, heißt es in dem Beschlusspapier. „Das stützt auch die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt, weil Bürger weiter konsumieren und Unternehmen weiter investieren.“

Die Verhandlungen im Koalitionsausschuss hatten am Samstagmittag mit Verzögerungen begonnen. Nachdem bis zum Abend keine Lösung präsentiert werden konnte, gingen die Beratungen in der Nacht weiter – sie endeten erst am Sonntagmorgen. Mit den ersten beiden „Entlastungspaketen“ war unter anderem bereits die EEG-Umlage abgeschafft worden. Außerdem enthielt das zweite Paket mittlerweile beendete Maßnahmen wie das 9-Euro-Ticket und den befristeten Tankrabatt. Die im zweiten „Entlastungspaket“ beschlossene Energiepauschale von 300 Euro für alle Beschäftigten soll im September ausgezahlt werden. (dl)

(Mit Material von Nachrichtenagenturen)



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