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Eltern können Kindergeld für studierende Kinder ab sofort auch online beantragen

Eltern können die Bewilligung des Kindergelds für ihre studierenden Kinder ab sofort online abwickeln. Formulare müssen sie nicht mehr ausfüllen, wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte.

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Das Beantragen von Kindergeld jetzt auch online möglich.

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Eltern können die Bewilligung des Kindergelds für studierende Kinder ab sofort online abwickeln. Formulare müssen sie nicht mehr ausfüllen, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Montag mitteilte. Auch den Studiennachweis können sie demnach online übermitteln.
„Mit unserem neuen Onlineservice geht es schneller, man spart Zeit und nervige Behördenwege“, erklärte der Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Karsten Bunk. „Das Einreichen eines Formulars mit Unterschriften ist nicht notwendig, so dass der Prozess absolut bürokratiefrei ist.“
Eltern, deren Kind die Schulausbildung beendet hat, erhalten von der Familienkasse ein Schreiben, das neben den Hinweisen zum weiteren Kindergeldbezug nun auch einen individuellen Zugangscode und einen Hinweis auf das Onlineportal der Familienkasse enthält. Auf der Website geben die Eltern ihren personalisierten Nutzungscode ein. Damit werden automatisch auch bereits vorhandene Daten der Eltern beziehungsweise des Kinds angezeigt; sie müssen nicht mehr eingegeben werden.
In diesem Jahr versandte die BA nach eigenen Angaben 450.000 Schreiben mit einem individuellen Zugangscode. Kindergeldberechtigte, die bereits angeschrieben wurden, aber aktuell noch keinen Studiennachweis für ihr Kind vorliegen haben, können demnach den Zugangscode zum Nachreichen der Studienbescheinigung nutzen. (afp)
Informationen zum Kindergeld online: www.familienkasse.de
 

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