Habeck: „Windausbau-Beschleuniger, wie wir ihn noch nicht hatten“

Windräder sollen nach Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck künftig schneller genehmigt werden. Eine große Barriere falle durch die Umsetzung neuer EU-Regeln weg. Der Minister sieht nun die Länder am Zug.
Habeck: „Windausbau-Beschleuniger, wie wir ihn noch nicht hatten“
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will den Windradausbau voranbringen.Foto: Matthias Kehrein
Von 1. Februar 2023

Die Genehmigung von Windrädern und Stromleitungen soll nach den Plänen des Bundeskabinetts viel schneller ablaufen. Dafür brachte es die Umsetzung neuer EU-Regeln auf den Weg.

Demnach soll für Windräder nun oft die Umweltverträglichkeitsprüfung entfallen. Auch Solaranlagen und Wärmepumpen sollen künftig viel schneller genehmigt werden, nämlich binnen drei Monaten. Kleinere Solaranlagen bis 50 Kilowatt sollen automatisch als genehmigt gelten, wenn nicht binnen kurzer Frist eine Absage vom Amt kommt. Wirtschaftsminister Habeck erklärt:

Die Bundesregierung hat heute [30. Januar] einen Windausbau-Beschleuniger auf den Weg gebracht, wie wir ihn noch nicht hatten.“

Dieser werde einen entscheidenden Fortschritt bei der Geschwindigkeit von Genehmigungsverfahren bringen. Der Ausbau von Windkraftanlagen und Stromleitungen werde deutlich schneller. Damit bekämen Bundesländer und Behörden die Grundlage, den Windkraftausbau mit voller Kraft voranzutreiben. Habecks Entwurf geht jetzt zunächst an den Bundestag.

Verkürzte Genehmigungen

Nach Angaben von Habeck geht es vor allem um Windräder, aber auch um Stromnetze, die größer sind als 110 Kilovolt. „Diese Projekte können, wenn sie bis zum 30. Juni des nächsten Jahres in die Planung gehen, verkürzt genehmigt werden“, sagte Habeck in Kiel.

Verkürzte umwelt- und artenschutzrechtliche Genehmigungsverfahren gebe es künftig auf Windkrafteignungsgebieten und ausgewiesenen Stromtrassen. „Für Solaranlagen soll inzwischen eine Genehmigung in drei Monaten erteilt werden.“

Für Anlagen, die auf künstlichen Strukturen errichtet werden, soll ebenfalls keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. „Und für Wärmepumpen soll die Baugenehmigung innerhalb von einem Monat erfolgen.“

Notfallverordnung auf EU-Ebene

Auf EU-Ebene war im Dezember eine sogenannte Notfallverordnung vereinbart worden. Zentraler Punkt: Gibt es in einem für Windkraft oder Stromleitungen ausgewiesenen Gebiet schon eine strategische Umweltprüfung (SUP), kann im Genehmigungsverfahren die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die artenschutzrechtliche Prüfung bei der Genehmigung der einzelnen Anlagen entfallen.

Die EU-Notfallverordnung trat laut dem Bundesverband WindEnergie am 30. Dezember 2022 in Kraft. Sie gilt unmittelbar für einen Zeitraum von 18 Monaten in allen Mitgliedstaaten der EU. Damit solle die aktuelle Energiekrise abgefedert werden, indem der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt wird. Besondere Relevanz hat Artikel 6 der Verordnung. Dieser erlaubt die Aussetzung der UVP und der artenschutzrechtlichen Prüfung in den Genehmigungsverfahren.

„Das Ganze ist so geregelt worden, dass der Artenschutz materiell nicht zurückstehen muss“, verteidigte Habeck das Vorhaben. Um den Artenschutz zu wahren, sollen die zuständigen Behörden darauf achten, dass Betreiber „angemessene und verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen“ vornehmen. Gibt es solche Maßnahmen nicht, müssen die Betreiber zahlen, etwa für ein „Artenhilfsprogramm“.

Albers: „Behörden sind der Flaschenhals“

Darüber hinaus enthält die EU-Notfallverordnung in Artikel 3 die Verankerung des europaweit überwiegenden öffentlichen Interesses an erneuerbaren Energien. In Artikel 5 finden sich zudem Regelungen zur Fristverkürzung und gegebenenfalls einer sogenannten „Delta-UVP“ bei Repowering-Verfahren. Deren Genehmigungsverfahren inklusive Netzanschluss dürfen nicht länger als sechs Monate dauern. Diese Regelungen gelten im Gegensatz zu Artikel 6 ohne Umsetzung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Hermann Albers, Präsident vom Bundesverband WindEnergie, sagte dazu: „Die Frist von sechs Monaten gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Behörden die Vollständigkeit des Antrags bestätigen. Damit sind die Behörden hier der Flaschenhals. Die Vollständigkeit wird oft spät, teilweise gar nicht erklärt.“

Damit sich die Wirkung auch hier entfalten könne, sei es wichtig, die Notfallverordnung mit der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu flankieren, die bereits vor einiger Zeit angekündigt wurde, sagte Albers. „Zusätzlich müssen die Behörden kurzfristig mit mehr Personal ausgestattet werden, damit möglichst viele Repowering-Projekte noch während des Geltungszeitraums der EU-Notfallverordnung angeschoben werden können.“

Habeck: „Große Barriere weggeräumt“

Für den Ausbau der erneuerbaren Energien hat sich die Bundesregierung sehr ehrgeizige Ziele vorgenommen. Allein die Windkraft an Land soll sich von 58 Gigawatt im Jahr 2022 auf 115 Gigawatt bis 2030 verdoppeln. Derzeit dauern Planung, Genehmigung und Bau eines Windrads im Schnitt fünf bis sieben Jahre.

Habeck rechnet nun mit deutlich mehr Tempo. Er erwarte, dass die Bundesländer nun das Ihre täten, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, sagte Habeck. „Jetzt haben wir hier eine große Barriere weggeräumt.“

(Mit Material von dpa)



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