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Kinder- und Jugendhilfe: Erstmals mehr als eine Million erzieherische Hilfen genehmigt

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Symbolbild. Gemeinsames Jugend-Kunstprojekt.

Foto: istock

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Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe haben 2018 erstmals mehr als eine Million Mal erzieherische Hilfen für Menschen unter 27 Jahren gewährt.
Die Zahl der Fälle stieg um knapp 17.500 oder 1,8 Prozent auf rund 1.003.000, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag mitteilte. Bezogen auf die vergangenen zehn Jahre wuchs damit die Anzahl der gewährten erzieherischen Hilfen um 26 Prozent.
Hilfen zur Erziehung sind professionelle Beratungs-, Betreuungs- oder Hilfeangebote, auf die Eltern minderjähriger Kinder einen Anspruch nach dem Kinder- und Jugendhilferecht haben. Voraussetzung ist, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann, die Hilfe für die kindliche Entwicklung aber geeignet und notwendig ist.

Inanspruchnahme ist grundsätzlich freiwillig

Bei drohenden Kindeswohlgefährdungen kann sie jedoch auch vom Familiengericht angeordnet werden. Junge Volljährige haben unter bestimmten Voraussetzungen bis höchstens zum 27. Lebensjahr ebenfalls Anspruch auf erzieherische Hilfen.
Den Wiesbadener Statistikern zufolge richtete sich im vergangenen Jahr die Hilfe in 71 Prozent der Fälle an minderjährige Kinder oder Jugendliche und in 13 Prozent der Fälle an junge Volljährige.
In 16 Prozent der Fälle kamen die erzieherischen Hilfen den gesamten Familien zugute. Dabei wurden rund 42 Prozent aller erzieherischen Hilfen von Alleinerziehenden in Anspruch genommen, 33 Prozent von zusammenlebenden Elternpaaren. (afp)

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