Kläger zufrieden mit BND-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

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Bundesnachrichtendienstes in Berlin-Mitte.Foto: Kay Nietfeld/dpa
Epoch Times19. Mai 2020

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Abhörpraxis des Bundesnachrichtendiensts (BND) haben sich die Kläger zufrieden mit der Entscheidung gezeigt. Es sei ein „Meilenstein für den Schutz von Journalisten im digitalen Zeitalter“, sagte der Geschäftsführer der Organisation Reporter ohne Grenzen, Christian Mihr, am Dienstag in Karlsruhe. Die Entscheidung bedeute auch international ein wichtiges Signal.

Der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Ulf Buermeyer, sprach von einem „sehr guten Tag für die Grundrechte“. Das Verfassungsgericht habe neue Standards für den Grundrechtsschutz gesetzt. Er könne keine rechtsfreien Räume geben, auch nicht für Geheimdienste.

Das Verfassungsgericht hatte die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Überwachung der Kommunikation von Ausländern im Ausland gekippt, weil sie gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit verstoßen. Das BND-Gesetz muss bis Ende 2021 neu gestaltet werden.

Damit waren Klagen von ausländischen Journalisten und der Organisation Reporter ohne Grenzen erfolgreich. Die Klage wurde auch von der GFF unterstützt. Die Verfassungsrichter machten klare Vorgaben für eine Neuregelung der gesetzlichen Bestimmungen und mahnten dabei unter anderem besondere Schutzvorkehrungen für Journalisten bei Überwachungsmaßnahmen an. Grundsätzlich stellten sie in dem Urteil fest, dass deutsche Behörden auch im Ausland an die Grundrechte gebunden sind.

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Armin Schuster (CDU), sieht durch die Entscheidung des Gerichts klare Vorgaben für ein neues BND-Gesetz. Es bleibe „wenig Raum für politische Diskussion“, sagte er. Er gehe davon aus, dass eine Neufassung bis zum Frühjahr 2021 zu schaffen sei.

Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz sprach von einem „guten Tag für die Bürgerrechte im digitalen Raum“. Durch das „hoch erfreuliche Urteil“ sei auch die parlamentarische Kontrolle des BND gestärkt. Der Zeitplan zur Umsetzung der Vorgaben sei ehrgeizig, aber das Parlament könne zügig arbeiten. (afp)



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