Lammert kritisiert „Klimaschutz“-Entscheidung von Bundesverfassungsgericht

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Norbert LammertFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times9. Juli 2021

Der ehemalige Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sieht in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz einen Eingriff in den Handlungsspielraum des Gesetzgebers.

Karlsruhe habe mit Blick auf das Staatsziel des Umweltschutzes in früheren Urteilen anders entschieden, sagte Lammert der neuen Ausgabe des Magazins „Spiegel“. Dieses Mal habe das Gericht konkrete Anforderungen aus völkerrechtlich eingegangenen Verpflichtungen hergeleitet. „Die finden sich jedenfalls so im Wortlaut des Grundgesetzes nicht wieder“, monierte Lammert.

Der langjährige CDU-Bundestagsabgeordnete, der heute die Konrad-Adenauer-Stiftung leitet, sieht darin eine Niederlage des demokratischen Souveräns. „Das Bundesverfassungsgericht verdankt sein hohes Ansehen ganz wesentlich dem Umstand, dass es nicht als Wettbewerber im politischen Gestaltungsprozess auftritt“, sagte Lammert. „Je mehr es mit einem Beschluss als politischer Akteur wahrgenommen wird, desto mehr strapaziert es seine Autorität.“

Lammert: Entscheidung „für Kompetenzverteilung“ problematisch

Zwar hege er selbst „inhaltlich große Sympathie“ für die Entscheidung. Gleichwohl sei diese „für die Kompetenzverteilung zwischen Legislative und Judikative in unserem Verfassungsgefüge“ problematisch.

Umso bemerkenswerter findet es Lammert, dass der Gesetzgeber die Vorgaben aus Karlsruhe mit der Ende Juni beschlossenen Novelle des Klimaschutzgesetzes übererfülle. „Wenn es möglich war, diese Anforderungen so kurzfristig zu beschließen, warum hat es das Parlament dann nicht schon viel früher gemacht?“

Lammert: Generationengerechtigkeit sollte auch für Rente oder Staatsverschuldung gelten

Lammert erwartet, dass das vom Verfassungsgericht für seine Entscheidung herangezogene Kriterium der Generationengerechtigkeit auch abseits von Klima- und Umweltschutz geltend gemacht werden könne, etwa in Fragen der Rente oder der Staatsverschuldung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende April beanstandet, dass in dem Ende 2019 beschlossenen deutschen Klimaschutzgesetz ausreichende Vorgaben für die Minderung der CO2-Emissionen ab 2031 fehlen. Den Karlsruher Richtern zufolge ist das Gesetz teilweise verfassungswidrig, weil Lasten auf die Zeit nach 2030 verschoben und so Freiheitsrechte der jüngeren Generation verletzt würden. (afp)



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