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Elektromobilität und Finanzen

Müssen E-Autofahrer bald doch Kfz-Steuer bezahlen?

Die Steuerbefreiung für E-Autos steht auf der Kippe. Laut Koalitionsvertrag soll die Bundesregierung den zum Jahresende auslaufenden Vorteil für E-Autofahrer weiter verlängern. Doch die Haushaltssituation könnte dies ändern.

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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) überlegt, auch für E-Autos eine Kfz-Steuer zu verlangen.

Foto: Kay Nietfeld/dpa

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Lesedauer: 5 Min.


In Kürze:

  • Die Bundesregierung überlegt, die Befreiung der Kfz-Steuer für E-Autofahrer zum Jahresende auslaufen zu lassen.
  • Das widerspricht der Ankündigung im Koalitionsvertrag, wonach die Steuerbefreiung noch einige Jahre weiter bestehen soll.
  • Eine Entscheidung ist für den 9. Oktober angekündigt. Sie kann den weiteren Absatz der E-Autos beeinflussen.

 
Aktuell müssen Halter eines E-Autos keine Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) bezahlen. Dieser geldwerte Vorteil für Fahrzeughalter könnte ab Januar 2026 allerdings wegfallen.
Denn zum Jahresende läuft die Steuerbefreiung für neu zugelassene Elektrofahrzeuge aus. Es ist noch offen, ob die Bundesregierung die Steuerbefreiung, wie zunächst geplant, weiter aufrechterhält.
Die zusätzlichen Steuereinnahmen könnten manche Lücken im maroden Staatshaushalt schließen. Dieses Jahr fehlen rund 34 Milliarden Euro. Eine solch gewaltige Lücke musste der amtierenden Bundesregierung zufolge noch keine Koalition jemals stopfen. Andererseits galt die Steuerbefreiung für E-Autos als Kaufanreiz. Fällt diese weg, könnten die Absatzzahlen sinken.

Was bisher gilt

Seit Mai 2011 gilt: Wer sein reines E-Auto bei der Zulassungsbehörde meldet, ist bis zu zehn Jahre lang vollständig von der Kfz-Steuer befreit. Das betrifft aktuell noch Neuzulassungen bis zum 31. Dezember 2025.
Die Steuerbefreiung ist jedoch ohnehin bis Ende 2030 befristet. Das bedeutet: Wer sich Ende 2023 ein E-Auto zugelegt hat, kann die Steuerbefreiung nur sieben Jahre lang genießen. Wenn der Halter sein E-Fahrzeug an einen anderen Halter übergibt, wird die Steuerbefreiung auch weitergegeben.

Wann kommt die Entscheidung?

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht eine Verlängerung der Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035 vor. Allerdings sucht Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) momentan neue Einnahmequellen im Bundeshaushalt.
Die endgültige Entscheidung über die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos könnte beim anstehenden „Autodialog“ mit Politik, Industrie und Gewerkschaften am Donnerstag, 9. Oktober, fallen. Ein Sprecher von Klingbeil teilte dazu kürzlich mit: „Die Umsetzung wird aktuell geprüft.“

Forderung nach mehr Kaufanreizen für E-Autos

Derweil fordern führende Wirtschaftspolitiker von CDU und SPD weit mehr Anreize für den Kauf von E-Autos als bisher. „Ziel ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu unterstützen und dabei den Automobilstandort Deutschland weiterhin zu stärken.“ Das sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Sepp Müller, dem „Handelsblatt“. Es sei wichtig, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Anreize umzusetzen. Dabei ist jedoch umstritten, wie hoch der positive Effekt von E-Autos für die Umwelt und das Klima tatsächlich ist.
Diese Forderung unterstützte auch kürzlich der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Roloff. Der kommende „Autodialog“ mit der Branche müsse „zu klaren Vereinbarungen führen, was der Staat an Rahmenbedingungen leisten kann“, schilderte Roloff. „Es braucht ein klares Bekenntnis zur E-Mobilität und Unterstützung auf dem Weg dahin, zum Beispiel durch die im Koalitionsvertrag vereinbarten Kaufanreize.“
Müller wie Roloff sprachen sich dafür aus, die zum Jahresende auslaufende Befreiung von der Kfz-Steuer bis 2035 zu verlängern. Zu den weiteren im Koalitionsvertrag genannten Anreizen gehören etwa ein „Social Leasing“, aber auch der Ausbau des Ladenetzes und die Förderung von Schnellladen und gewerblichem Depotladen. Auch Hybridfahrzeuge will die Koalition fördern.

Mehrbelastung für E-Autofahrer durch Kfz-Steuer

Sollte die Bundesregierung die Steuerbefreiung allerdings nicht weiter verlängern, bedeutet das zusätzliche Kosten für Fahrer von E-Autos, die ab Januar 2026 neu zugelassen werden. Relevant für die Preisbildung ist hierbei das Fahrzeuggewicht. Es sind folgende drei Staffelungen angedacht:
  • Gewicht bis 2.000 Kilogramm (kg): 5,63 Euro pro 200 kg,
  • 2.001 bis 3.000 kg: 6,01 Euro pro 200 kg
  • 3.001 bis 3.500 kg: 6,39 Euro pro 200 kg
Für einen Tesla Model Y mit einem Leergewicht von 2.072 Kilogramm fielen dann gut 60 Euro an Kfz-Steuer pro Jahr an. Ein Citroën e-C3 mit 1.419 Kilogramm wäre schon deutlich günstiger: Rund 40 Euro würden hier jährlich anfallen. Für einen Audi e-tron 55 mit rund 2.600 Kilogramm Leergewicht wären rund 78 Euro fällig.
Diese Preise sind jedoch deutlich günstiger als bei vergleichbaren Verbrennermodellen. Bei diesen beträgt die Kfz-Steuer meist mehrere Hundert Euro pro Jahr. Damit würden Fahrer eines E-Autos weiterhin einen geldwerten Vorteil genießen können, auch wenn dieser dann kleiner wird.
(Mit Material von dts)
Das Fachgebiet von Maurice Forgeng beinhaltet Themen rund um die Energiewende. Er hat sich im Bereich der erneuerbaren Energien und Klima spezialisiert und verfügt über einen Hintergrund im Bereich der Energie- und Gebäudetechnik.

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