Nach Karlsruher Urteil: Bundesamt stoppt Förderprogramme

Insgesamt neun Projekte des Bundes müssen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt erstmal auf Eis gelegt werden, bis alternative Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden.
Blick auf das Bundeskanzleramt. Neun Förderprogramme werden aufgrund der Ausgabensperre im Haushalt vorläufig gestoppt.
Blick auf das Bundeskanzleramt. Neun Förderprogramme werden aufgrund der Ausgabensperre im Haushalt vorläufig gestoppt.Foto: Kay Nietfeld/dpa
Epoch Times4. Dezember 2023

Vorerst keine Bundeszuschüsse mehr für Energieberatungen, das Aufbauprogramm Wärmepumpe und weitere Förderprogramme: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat wegen der Ausgabensperre im Bundeshaushalt neun Förderprogramme vorläufig auf Eis gelegt. Sie waren bislang vor allem aus dem Klima- und Transformationsfonds bezahlt worden. Mit der Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) wird die Teilnahme an Schulungen von Mitarbeitern gefördert, die Wärmepumpen einbauen und warten sollen.

Mit sofortiger Wirkung würden keine Anträge zu den Programmen mehr bewilligt oder angenommen, teilte die Bundesbehörde in Eschborn bei Frankfurt mit. Projekte mit bereits erteilten Förderzusagen könnten hingegen weiterverfolgt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Umwidmung von 60 Milliarden Euro Corona-Krediten im Bundeshaushalt 2021 für nichtig erklärt. Das Geld sollte nachträglich für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Nun sucht die Bundesregierung nach neuen Finanzierungswegen.

Im Einzelnen wurden die Fördermittel unter anderem für Wärmenetze, Gebäude-Energieberatungen, das Aufbauprogramm Wärmepumpe, serielle Sanierungen, klimafreundliche Kältemittel, E-Lastenräder sowie bei Bürgerenergiegesellschaften für Windräder gestoppt. Nicht betroffen von der Antragspause sind die Programme für E-Autos und die Bundesförderung für effiziente Gebäude. (dpa)



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