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Gelenkt wird aus der Zentrale

Ohne Fahrer: Ferngesteuertes Fahren nun im Straßenverkehr erlaubt

Ferngelenkte Autos gibt es künftig nicht nur im Modellbau oder auf dem Betriebsgelände: Mit der Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung hat Verkehrsminister Patrick Schnieder eine Regelungslücke geschlossen. Der Probebetrieb auf den Straßen kann beginnen.

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Ein autonom fahrendes Fahrzeug bei der Eröffnung des BMW-Entwicklungszentrums „Campus Autonomes Fahren“ 2021. Bisher fehlte eine Regelung für ferngelenktes Fahren.

Foto: Matthias Balk/dpa/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hat den Weg für das ferngesteuerte Fahren per Telefahrer frei gemacht.
Kürzlich wurde eine entsprechende Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, wie der Fachdienst „Tagesspiegel Background“ berichtet.
„Mit der Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung haben wir einen klaren Rechtsrahmen für die Erprobung ferngelenkter Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr geschaffen“, sagte Christian Hirte, parlamentarischer Staatssekretär im Verkehrsministerium, Tagesspiegel Background.

Der Platz am Steuer bleibt leer

„In einer fünfjährigen Erprobungsphase ermöglichen wir Innovation, ohne Sicherheit und Verantwortung aus dem Blick zu verlieren“, so der CDU-Politiker. Die Verordnung ermögliche neue Mobilitätskonzepte und lege den Grundstein für eine dauerhafte gesetzliche Regelung.
Beim teleoperierten Fahren beziehungsweise Fernlenken wird das Fahrzeug durch eine Fahrerin oder einen Fahrer aus einer Betriebszentrale heraus per Mobilfunk ferngesteuert. Der Platz hinter dem Steuer im Auto selbst bleibt leer.
Bislang fehlte in Deutschland eine rechtliche Grundlage für die Technologie. Im Gesetz zum autonomen Fahren war das ferngesteuerte Fahren nicht vorgesehen.
Start-ups wie Vay aus Berlin oder Fernride aus München lassen ihre ferngesteuerten Fahrzeuge deshalb hierzulande nur auf Privatgelände oder per Ausnahmegenehmigung fahren oder bringen sie im Ausland auf die Straße. (dts/red)

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