Staat greift massiv auf private Kontodaten zu – Kritiker: Vorgehen hat nichts mit „Terrorbekämpfung“ zu tun
Nie zuvor haben Behörden die privaten Bank-Daten der Deutschen so häufig abgefragt wie 2017. 2005 hatte die damals verantwortliche rot-grüne Bundesregierung die Aushöhlung des Bankgeheimnisses initiiert.

Symbolbild.
Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff übte schon im letzten Jahr massive Kritik an dem Vorgehen. Es gebe immer mehr Berechtigte mit Zugriff auf personenbezogene Daten, sagte sie im Sommer 2017 in einem Gespräch mit dem MDR. Von der ursprünglichen Idee der „Terrorismusbekämpfung hat sich das Verfahren weit entfernt“.
400 Jahre altes Bankgeheimnis abgeschafft
Mit den neuen Regelungen unter der Bezeichnung „Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz“ haben Finanzbehörden nun ungehinderten Zugang zu Privatkonten – sie können diese auch ganz allgemein überwachen. Die Behörden können nun wahllos alle Daten und Kontobewegungen erfassen, ohne dass die Betroffenen davon erfahren.
Alle werden überwacht
Bei dem Gesetz, dass vom Bundestag Mitte letzten Jahres verabschiedet wurde, sollte es Vordergründig um die Bekämpfung von Steueroasen, das Verhindern von Geldwäsche sowie den Kampf gegen Terrorismus gehen.
Doch gleichzeitig wurde im Gesetzespaket auch der Paragraf 30a der Abgabeordnung mit abgeschafft. Dieser regelte den Schutz zwischen Bankkunden gegenüber Finanzbehörden und war praktisch die gesetzliche Grundlage für das Bankgeheimnis, schreibt der MDR.
Bei der Ermittlung des Sachverhalts haben die Finanzbehörden auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen.“
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