Staat greift massiv auf private Kontodaten zu – Kritiker: Vorgehen hat nichts mit „Terrorbekämpfung“ zu tun

Nie zuvor haben Behörden die privaten Bank-Daten der Deutschen so häufig abgefragt wie 2017. 2005 hatte die damals verantwortliche rot-grüne Bundesregierung die Aushöhlung des Bankgeheimnisses initiiert.
Epoch Times12. Januar 2018

Nie zuvor haben Behörden die privaten Bank-Daten der Deutschen so häufig abgefragt wie 2017. Finanzämter, Jobcenter und Gerichtsvollzieher stellten im vergangenen Jahr 692.166 Mal Kontoabfragen, berichtet die „Bild“ (Freitagsausgabe).

Das sei ein Anstieg um 330.000. Der größte Teil der Kontoabfragen stammt laut Bundesfinanzministerium von Gerichtsvollziehern, die inzwischen auch bei Beträgen von weniger als 500 Euro auf die Bank-Daten zugreifen dürfen.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff übte schon im letzten Jahr massive Kritik an dem Vorgehen. Es gebe immer mehr Berechtigte mit Zugriff auf personenbezogene Daten, sagte sie im Sommer 2017 in einem Gespräch mit dem MDR. Von der ursprünglichen Idee der „Terrorismusbekämpfung hat sich das Verfahren weit entfernt“.

400 Jahre altes Bankgeheimnis abgeschafft

2005 hatte die damals verantwortliche rot-grüne Bundesregierung die Aushöhlung des Bankgeheimnisses initiiert, begründet mit dem Kampf gegen Steuerhinterziehung und gegen den Terrorismus. Damals hieß es, die Abfragen von Bankkonten solle eine „Ausnahme“ bleiben.

Darauf hin wurde in 2017 das fast 400 Jahre alte Bankgeheimnis im Steuerrecht komplett abgeschafft.

Mit den neuen Regelungen unter der Bezeichnung „Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz“ haben Finanzbehörden nun ungehinderten Zugang zu Privatkonten – sie können diese auch ganz allgemein überwachen. Die Behörden können nun wahllos alle Daten und Kontobewegungen erfassen, ohne dass die Betroffenen davon erfahren.

Alle werden überwacht

Bei dem Gesetz, dass vom Bundestag Mitte letzten Jahres verabschiedet wurde, sollte es Vordergründig um die Bekämpfung von Steueroasen, das Verhindern von Geldwäsche sowie den Kampf gegen Terrorismus gehen.

Doch gleichzeitig wurde im Gesetzespaket auch der Paragraf 30a der Abgabeordnung mit abgeschafft. Dieser regelte den Schutz zwischen Bankkunden gegenüber Finanzbehörden und war praktisch die gesetzliche Grundlage für das Bankgeheimnis, schreibt der MDR.

In dem gestrichenen Paragrafen hieß es:

Bei der Ermittlung des Sachverhalts haben die Finanzbehörden auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen.“

Doch das ist Geschichte: Jetzt müssen Behörden keine Rücksicht mehr auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Banken und ihren Kunden nehmen. Behörden sind auch nicht mehr verpflichtet, Auskünfte beim Steuerpflichtigen anzufordern, bevor sie sich an die Bank wenden. Zudem ist nun auch eine allgemeine Überwachung von Bankkonten erlaubt und Behörden können Kontodaten, die sie im Zuge der Identitätsprüfung von Kontoinhabern erhalten, für eine Steuererhebung mit verwenden. (dts/so)



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