Bundesverfassungsgericht: Stiefkindadoption auch für unverheiratete Paare in stabiler Beziehung möglich

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Symbolbild.Foto: istock
Epoch Times2. Mai 2019

Der generelle Ausschluss unverheirateter Paare von der Stiefkindadoption ist verfassungswidrig. Wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied, muss die Adoption der Kinder des Partners auch in einer stabilen nichtehelichen Beziehung möglich sein.

Zur Begründung verwiesen die Karlsruher Richter auf das Kindeswohl. Für eine Neuregelung hat der Gesetzgeber Zeit bis Ende März 2020. (Az: 1 BvR 673/17)

Damit gab das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde einer Mutter und ihrer beiden Kinder statt. Der leibliche Vater war 2006 gestorben. 2007 ging die Mutter eine neue Beziehung ein, ohne allerdings erneut zu heiraten.

Stiefkindadoption bislang nur Ehepaaren vorenthalten

Dennoch wollten sie und ihr neuer Partner erreichen, dass die Kinder „die Stellung gemeinschaftlicher Kinder“ bekommen, dass also der neue Partner rechtlicher Vater wird.

Die Klage hiergegen scheiterte durch alle Instanzen, weil nach bisherigem Recht die Stiefkindadoption Ehepaaren vorbehalten ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass adoptierende Eltern in einer stabilen Beziehung leben.

Das Bundesverfassungsgericht betonte, dass die Kinder aber keinen Einfluss auf die Heirat ihrer faktischen Eltern haben. Daher müsse die Stiefkindadoption auch in stabilen nichtehelichen Partnerschaften möglich sein. (afp)



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