„Zum Wohle der Kinder“: Syrer darf Zweitfrau nach Deutschland holen
2015 floh ein Syrer mit seiner Frau nach Deutschland. Einige Zeit später holte er seine vier Kinder in die Bundesrepublik. Doch die Kinder waren von seiner Zweitfrau – nun durfte diese ebenfalls nachreisen.

Eine Frau mit ihrem Kind in Berlin (Symbolbild).
Foto: Sean Gallup/Getty Images
Seit 2015 lebt ein Syrer mit seiner Frau und seinen vier Kindern in Schleswig-Holstein. Da die Kinder von seiner Zweitfrau sind, durfte er diese nun im „Interesse der Kinder“ auch in die Bundesrepublik holen. Dies bestätigten der Sprecher des Kreises Pinneberg, Oliver Carstens, gegenüber der „Bild“-Zeitung.
„Dies ist aber keine pauschale Regelung, sondern immer eine sorgfältige Einzelfallprüfung“, so der Sprecher. Denn der Mann durfte die Kinder, die er mit seiner Zweitfrau hat, bereits nachholen. Da die vier aber nicht ohne ihre Mutter aufwachsen sollten, dürfe diese ebenfalls im Rahmen der Familienzusammenführung nachreisen, erklärte Carstens.
Der Nachzug der Mutter erfolge also „zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte im Interesse der Kinder“, so der Sprecher weiter.
„Kein Mensch wird bestreiten wollen, dass gerade Kinder in der Fremde ihre Mutter brauchen“, ergänzte er.
Somit bestehe nicht die Absicht, die Bigamie zu fördern, meinte der Sprecher. Der Kreis Pinneberg habe jedoch keine rechtliche Möglichkeit, „auf Eherechte anderer Staaten einzuwirken“, so Carstens.
Und es gehe bei Familienzusammenführungen „auch überhaupt nicht um Bigamie bzw. darum, mehrere Ehefrauen nach Deutschland zu holen, sondern es geht primär um das Wohl der Kinder,“ fügte der Sprecher hinzu.
(as)
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