RSF: „Entsetzliche Haftbedingungen"
Corona-Reporterin in Shanghai erneut vor Gericht - Prozessbeobachter abgewiesen
Strenge Überwachung, geheimer Aufenthaltsort, Zwangsernährung: Die chinesische Journalistin Zhang Zhan stellte mit Smartphone-Videos den Umgang der Behörden mit COVID-19 in Frage. Nun wird erneut gegen sie verhandelt. Diplomaten und Prozessbeobachter wurden abgewiesen.

28. Dezember 2020: Die Polizei versucht, Journalisten an der Aufnahme von Filmmaterial vor dem Gericht in Shanghai zu hindern (Symbolbild).
Foto: Leo Ramirez/AFP via Getty Images
Die zunächst wegen ihrer Corona-Berichte verurteilte chinesische Journalistin Zhang Zhan steht Berichten zufolge erneut vor Gericht. Ihr Prozess sollte am Freitag um 9:00 Uhr (Ortszeit) in Shanghai stattfinden, erklärten die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) und weitere Menschenrechtsorganisationen in dieser Woche.
Auf die Frage, ob die Verhandlung stattfinde, sagten Justizmitarbeiter der Nachrichtenagentur AFP vor dem Gerichtsgebäude, dass sie zu diesem Fall keine Interviews geben würden.
Diplomaten und Prozessbeobachter abgewiesen
Eine Gruppe von sieben Diplomaten aus Europa und nordamerikanischen Ländern wurde ebenfalls abgewiesen, wie AFP beobachtete. Sie hatten beantragt, den Prozess zu beobachten, der Zugang wurde ihnen aber mit der Begründung angeblich fehlerhafter Unterlagen verwehrt. Auch den Diplomaten wurden keine Informationen zum Prozess mitgeteilt.
Zhang war im Mai 2020 wegen ihrer Berichte über die Ausbreitung des Coronavirus in der Millionenstadt Wuhan festgenommen worden. In ihren Smartphone-Videos stellte sie die Handhabung des Ausbruchs durch die Behörden in Frage.
Die Frage der Herkunft des Coronavirus ist bis heute nicht geklärt. Die Aufklärung wird dadurch erschwert, dass die chinesische Regierung Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation WHO blockiert.
Nicht nur die US-Regierung ist von der sogenannten Labor-These überzeugt, wonach das Virus aus dem Wuhan Institut für Virologie entwichen ist und daraufhin Millionen Menschen befiel.
Strenge Überwachung, geheimer Aufenthaltsort, Zwangsernährung
Sieben Monate nach ihrer Festnahme wurde die ehemalige Anwältin wegen des „Anfangens von Streit und Provozierens von Ärger“ zu vier Jahren Haft verurteilt – ein Vorwurf, der in China regelmäßig zur Unterdrückung abweichender Meinungen eingesetzt wird. Im Mai vergangenen Jahres wurde sie aus dem Gefängnis entlassen.
Nach ihrer Freilassung soll Zhang in Shanghai unter strenger Überwachung gelebt haben. Im August vergangenen Jahres wurde sie laut Menschenrechtsorganisationen wegen desselben Vorwurfs von 2020 erneut festgenommen.
Ihr wurde vorgeworfen, „falsche Informationen“ verbreitet zu haben, „die dem nationalen Ansehen ernsthaft geschadet“ hätten. Im Januar berichteten NGOs, dass Zhang in einen Hungerstreik getreten sei und durch eine Magensonde zwangsernährt werde.
RSF-Angaben zufolge ist Zhang seit einem Jahr „von der Außenwelt abgeschnitten“. Fast alle Informationen über ihren Aufenthaltsort würden geheim gehalten, kritisierte die Organisation.
Damit soll aus Sicht von RSF verhindert werden, „dass die internationale Gemeinschaft gegen die entsetzlichen Haftbedingungen vorgeht, unter denen sie festgehalten wird“. (afp/red)
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