Deutschland gegen Ukraine: Punkte am Grünen Tisch möglich

Wenige Stunden vor dem geplanten Anpfiff ist die Austragung der Nations-League-Partie der Fußball-Nationalmannschaft am Samstag (20.45 Uhr/ZDF) wegen der Corona-Fälle beim Gegner Ukraine immer noch unsicher.Am Freitag waren vier Spieler und der…
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Die Nations-League-Partie Deutschland gegen die Ukraine könnte kurzfristig abgesagt werden.Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times14. November 2020

Wenige Stunden vor dem geplanten Anpfiff ist die Austragung der Nations-League-Partie der Fußball-Nationalmannschaft am Samstag (20.45 Uhr/ZDF) wegen der Corona-Fälle beim Gegner Ukraine immer noch unsicher.

Am Freitag waren vier Spieler und der Manager positiv getestet worden. Am frühen Nachmittag soll sich das gesamte Team nochmals Tests unterziehen.

Die UEFA hat für den Fall mehrere positiver Tests bei einer Mannschaft die Regularien genau festgelegt. Stehen einem Team mindestens zwölf Feldspieler und ein Torwart zur Verfügung, muss gespielt werden. Ist dies nicht der Fall und kann kein Ersatztermin gefunden werden, wird der Gegner zum Sieger am Grünen Tisch erklärt. Sind beide Teams oder keines für den Ausfall verantwortlich, entscheidet das Los.

Die UEFA-Regularien im Wortlaut:

1) Sollten sich mehrere Spielerinnen oder Spieler aufgrund einer Entscheidung der zuständigen nationalen/lokalen Behörde in Quarantäne oder Isolation begeben müssen, wird die Begegnung wie geplant und unabhängig anderslautender Bestimmungen der jeweiligen Wettbewerbsreglemente (darunter die Frist für die Einreichung der Spielerliste) ausgetragen, solange 13 Spielerinnen bzw. Spieler zur Verfügung stehen (einschließlich mindestens einem/einer Torhüter/in), vorausgesetzt, dass alle Spielerinnen bzw. Spieler gemäß den geltenden FIFA-Reglementen für die U21- bzw. die entsprechende Nationalmannschaft spielberechtigt sind und in Übereinstimmung mit dem UEFA-Protokoll negativ getestet wurden.

2) Ist ein Nationalverband nicht in der Lage, eine Mannschaft mit der oben genannten Mindestanzahl an Spielerinnen bzw. Spielern (d.h. 13, einschließlich mindestens einem/einer Torhüter/in) aufzustellen, wird die Partie wenn möglich an einem von der UEFA-Administration festgelegten Termin neu angesetzt; die UEFA-Administration ist außerdem befugt, diese an einem Spielort in einem neutralen Land (auf dem Gebiet eines UEFA-Mitgliedsverbands) anzusetzen, sollte sie dies für notwendig erachten; die Heimmannschaft bleibt in jedem Fall verantwortlich für die Ausrichtung der Partie und alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten.

3) Kann eine Partie nicht neu angesetzt werden, trifft die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer eine Entscheidung in dieser Angelegenheit. Die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer verhängt gegen den Nationalverband, der dafür verantwortlich ist, dass die Partie nicht bzw. nicht vollständig ausgetragen werden kann, eine Forfait-Niederlage, es sei denn, sie kommt zu der Schlussfolgerung, dass beide bzw. keine der Mannschaften dafür verantwortlich sind/ist, dass die Partie nicht bzw. nicht vollständig ausgetragen werden kann, so dass keine Forfait-Niederlage verhängt werden kann. In diesem Fall wird die UEFA-Administration das Ergebnis der Partie per Los entscheiden (d.h. Sieg 1:0, Niederlage 0:1 oder Unentschieden 0:0). (dpa)



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