Poker um Heizungskessel: Lieferengpässe machen Installateuren zu schaffen

Bei den Verbrauchern stehen reine Öl- und Gaskessel hoch im Kurs. Neben der Tatsache, dass sie sich seit Jahrzehnten bewährt haben, sind sie in der Anschaffung kostengünstig. Wer jetzt noch einen solchen Kessel einbauen will, braucht aber starke Nerven.
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Ein Heizungsinstallateur bei der Reinigung eines Heizkessels.Foto: Jean-Francois Monier/AFP via Getty Images
Von 28. Mai 2023

Für Heizungsinstallateure ist es ein bisschen wie Poker. Soll man den Auftrag für einen reinen Gas- oder Ölkessel noch annehmen oder nicht? Denn wenn es nicht gelingt, den Kessel noch bis zum Ende des Jahres in Betrieb zu nehmen, könnten die Handwerker auf den Kosten sitzen bleiben. Grund ist die deutsche Energiepolitik, nach der ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit sogenannten erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Für reine Öl- und Gaskessel bedeutet dies das Aus.

Laut „Handelsblatt“ bestehen derzeit Lieferschwierigkeiten. Damit steht nicht nur der Heizkesseleinbau für Handwerker und Verbraucher auf wackligen Füßen, sondern vor allem die Bezahlung. Wenn der Heizungsinstallateur seinen Auftrag gegenüber dem Kunden nicht erbringen kann, ist zwar der Kunde von einer Zahlung befreit, aber der Handwerker muss die bestellte Ware trotzdem beim Lieferanten bezahlen. Darüber hat der Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Hessen seine Mitglieder informiert.

In einer Mail stellt der Verband laut „Handelsblatt“ daher gegenüber seinen Mitgliedern klar: Man solle nur einen Auftrag zur Installation einer ausschließlich fossil betriebenen Heizungsanlage annehmen, wenn man „absolut sicher“ sei, dass diese bis zum Jahresende installiert werden kann.

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Verband warnt Abgeordnete vor Schnellschuss

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima sieht indes die Rahmenbedingungen für die Heizungsumstellung zum 1. Januar 2024 nicht gegeben. Mit einem Schreiben vom 22. Mai wandte sich der Verband an die Abgeordneten des Bundestages. Darin warnt er vor einem Schnellschuss.

„Bereits jetzt werden Aufträge abgeschlossen, die erst im Jahr 2024 zur Ausführung kommen. Hierfür muss Vertrauensschutz gelten. Qualität muss vor Schnelligkeit gehen: Nehmen Sie sich im Parlament die Zeit, die ein solches Gesetz benötigt“, so der Verband.

Gleichzeitig kritisierte er, dass in der Gesetzesnovelle als Energieträger Strom sowie Nah- und Fernwärme bevorzugt würden. Für andere Energieträger fehle es an Vorgaben oder es werde auf entsprechende langfristige Transformationspläne verwiesen.

Derartige Transformationspläne sollten analog auch für alle anderen Energieträger Anwendung finden, betont der Verband. „Zusätzliche Anforderungen an die Holzenergie, dem einzigen in Deutschland verfügbaren wirklich erneuerbaren Energieträger, machen gerade diese Option für Verbraucher unattraktiv und beeinträchtigen damit auch eine nachhaltige Forstwirtschaft, für die eine wirtschaftliche Verwertung von Rest- bzw. Schwachholz wichtig ist.“

Hingegen würden die Bedingungen für die Größe des Pufferspeichers eine Holzheizung für alle Verbraucher verteuern und letztlich oftmals zu einem De-facto-Verbot führen. Zu diesen Bedingungen gehören zusätzliche hohe Anforderungen an die Feinstaubemissionen und die ergänzende Anforderung der Kombination mit Solarthermie oder Photovoltaik in Verbindung mit einer elektrischen Warmwasserbereitung.

Keine Biomasse im Blick

„Im Neubau wird die Biomasse sogar ganz ausgeschlossen. Diese Vorgaben sind sachlich nicht nachvollziehbar und sollten gestrichen werden“, appelliert der Verband. Von den Politikern fordert er eine schrittweise Anpassung „in Richtung Klimaneutralität“ sowie praxisgerechte Übergangsfristen.

Der Verband sieht die Gefahr, dass bei dem derzeitigen engen Zeitplan eine gründliche Befassung mit einer komplexen Materie verhindert und keine angemessene Einbeziehung von Fachkräften ermöglicht wird.

„Zu viele Unklarheiten gefährden die aktuell bestehende Modernisierungsdynamik, heißt es weiter in dem Schreiben an die Abgeordneten. Dabei werden folgende Fragen aufgeworfen:

  • Wie sieht beispielsweise das Zusammenspiel mit der kommunalen Wärmeplanung aus?
  • Wie werden sich die Energiepreise, vor allem beim Strom entwickeln?
  • Wie wird die Förderung ausgestaltet?

Das Gesetz solle „vernünftigerweise erst 12 Monate nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten und auf den Vorhabenbeginn abstellen, wie auch in der zugehörigen Förderrichtlinie BEG [Bundesförderung für effiziente Gebäude]“, rät der Verband weiter.



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