Impfnebenwirkungen
Nach über vier Jahren: Die Sicherheitsanalyse von COVID-19-Impfungen noch nicht abgeschlossen
Mehr als vier Jahre nach der ersten COVID-Impfung gibt es noch keine abschließende Sicherheitsanalyse des Paul-Ehrlich-Instituts zu den Impfeffekten auf Grundlage der Behandlungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen.

Nahaufnahme von Flaschen des COVID-19-Impfstoffs.
Foto: peterschreiber.media/iStock
Über vier Jahre nach dem ersten verabreichten Corona-Impfstoff gibt es noch keine abgeschlossene öffentlich gemachte Sicherheitsanalyse, bei der alle Daten von etwa 72 Millionen Versicherten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) berücksichtigt wurden.
Seit Ende März 2025 liegen die notwendigen Daten laut dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) vollständig vor.
Auf die Nachfrage der Epoch Times an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am Mittwoch, 18. Juni, warum die Sicherheitsanalyse bisher nicht abgeschlossen sei, entgegnete die Sprecherin, dass das BMG sich oft zur Impfsicherheit geäußert habe und intern nachfragen müsse, ob es da etwas gebe.
Hinweise auf eine ungenaue Datenlage
Dem ehemaligen Chef der Betriebskrankenkasse ProVita, Andreas Schöfbeck, fiel 2022 eine Abweichung zwischen den offiziellen PEI-Zahlen gemeldeter COVID-19-Impfnebenwirkungen und den Fällen seiner eigenen Krankenkasse auf.
Schöfbeck wies in einem Schreiben an das PEI darauf hin, dass unter seinen 10,9 Millionen Versicherten in zweieinhalb Quartalen im Jahr 2021 über 216.000 Impfnebenwirkungen ärztlich behandelt wurden. Dabei unterschied er nicht zwischen milden und schweren Fällen.
Hochgerechnet auf ganz Deutschland und auf das Gesamtjahr deute dies auf über 2,5 Millionen Fälle hin, weit mehr als die rund 244.000 schwerwiegenden Verdachtsfälle im damaligen PEI-Sicherheitsbericht, was auf eine deutliche Untererfassung hinweise. Das PEI stellt klar, dass ein Verdachtsfall nicht im kausalen Zusammenhang mit der Impfung stehen muss.
Der Virchowbund kritisierte damals Schöfbecks Analyse als „kompletten Unfug“.
Noch bevor er seinen Termin zur Besprechung der Datenlage mit dem PEI wahrnehmen konnte, wurde der BKK-Chef ohne weitere Erklärung „mit sofortiger Wirkung“ entlassen.
Auch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig bestätigte im Juni 2022 in einem Rechtsstreit um die Soldaten-Impfpflicht, dass eine Untererfassung der Impfnebenwirkungen bestehe.

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