Afrikanische Schweinepest: Export-Verbote, Jagdruhe, Ernteverbote

Es war nur eine Frage der Zeit, bis die Afrikanische Schweinepest Deutschland erreichen würde. Die Ernteverbote in den Gefährdungsgebieten betreffen vermutlich bereits 33.000 Hektar und schaden der Milchviehhaltung, Biogasanlagen, dem Ackerbau und der Wildbret-Vermarktung. Wie groß der volkswirtschaftliche Schaden ist, lässt sich noch nicht abschätzen.
Titelbild
Einer der Elektrozäune mit der Aufschrift "Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen - Kerngebiet" am 16. September 2020 bei Guben. Ein typisches Merkmal ist das blaue Band oben.Foto: Maja Hitij/Getty Images
Von 12. Oktober 2020

Am 10. September wurde in Brandenburg – Landkreis Spree-Neiße-Kreis und Oder-Spree – der erste Wildschwein-Kadaver mit Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Deutschland gefunden. Mit Stand 23. September wies das Nationale Referenzlabor – Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – 32 bestätigte Fälle nach. Am Nachmittag des 12. Oktober bestätigte das Institut 65 Fälle, die Fundorte der neuen Fälle liegen alle innerhalb des ersten Kerngebiets im Landkreis Spree-Neiße.

Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren, übertragen. Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wie vor frei von der Afrikanischen Schweinepest.

Wie gut waren wir auf die ASP vorbereitet?

Es war nur eine Frage der Zeit, bis die Afrikanische Schweinepest (ASP) Deutschland erreichen würde. Beim ASP-Ausbruch im September 2018 in der belgischen Provinz Luxemburg, nahe der deutschen Grenze, konnte dank der erfolgreichen Restriktionsmaßnahmen der Belgier ein Überspringen nach Deutschland verhindert werden. Seit November 2019 häuften sich jedoch die ASP-Fälle bei Wildschweinen nahe der deutsch-polnischen Grenze.

Zusätzlich zu vielen Maßnahmen, die nach dem ASP-Ausbruch in Tschechien 2017 ergriffen wurden, verabschiedete die Bundesregierung Mitte 2018 mehrere Änderungen im Tiergesundheits- und im Bundesjagdgesetz, um im Ausbruchsfall die weitere Ausbreitung der ASP wirksam verhindern zu können.

Insbesondere wurden die zuständigen Behörden dadurch in die Lage versetzt, bestimmte Gebiete abzusperren, den Personen- und Fahrzeugverkehr innerhalb bestimmter Gebiete einzuschränken, die Jagd zu beschränken oder zu verbieten, die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen zu beschränken oder zu verbieten, Jagdschneisen anzulegen, eine vermehrte Fallwildsuche anzuordnen oder eine verstärkte Bejagung durchzuführen.

Abgelehnt wurde jedoch die Forderung des Bundesrats, dass die Bundesregierung den Bundesländern zusätzliche Bundesmittel für präventive Maßnahmen sowie für das Krisenmanagement zur Verfügung stellen solle.

Als weitere Präventionsmaßnahme setzt die Bundesregierung seit 2014 auf Information und grenzüberschreitende Aufklärung. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) führte seit dem Auftreten der ersten ASP-Fälle in Osteuropa eine mehrsprachige Informationskampagne durch. Mit Hilfe von Plakaten und Handzetteln sollten dabei vor allem LKW-Fahrer und Erntehelfer aufgeklärt werden.

Dazu kamen 2017 dann Broschüren, Handzettel und Poster für Landwirte, Jäger und Reisende in Deutschland und aus Osteuropa. Seit 2018 wurde zusätzlich im Zugverkehr aus/nach Deutschland/Tschechien/Ungarn über die Gefahr von mit ASP-kontaminierten Essensresten aufgeklärt.

BMin Julia Klöckner erklärte am 16. Dezember 2019:

Ich wünsche mir, dass unsere Präventionsmaßnahmen dazu führen, dass die ASP bei uns gar nicht ausbricht. Dennoch ist Deutschland für einen möglichen Seuchenfall gut vorbereitet. Bund und Länder haben dafür in den vergangenen zwei Jahren intensive Vorabsprachen getroffen. Die Maßnahmen sind klar.“

Der Status „seuchenfrei“ ist für den Export absolut wichtig

Ein Land verliert nach Ausbruch der ASP den Status „seuchenfrei“ und darf kein Schweinefleisch mehr exportieren. Die EU wendet aus diesem Grund das international anerkannte Prinzip der Regionalisierung an. Demnach dürfen die EU-Mitgliedsländer Schweinefleisch aus Regionen, in denen die ASP noch nicht aufgetreten ist, trotzdem innerhalb der EU exportieren.

Da etwa 70 Prozent der deutschen Schweinefleisch-Exporte in EU-Staaten gehen, ist das zunächst eine gute Nachricht für die heimischen Schweinehalter. Bereits 2018 kündigte die Bundesregierung an, dass sie dieses von der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) zugelassene Regionalisierungsprinzip bilateral mit wichtigen Drittländern, vor allem mit China, Südkorea und Japan, vereinbaren werde.

Das blieb bislang leider ergebnislos. Nach eigener Aussage von Bundesministerin Julia Klöckner wolle sie da aber dranbleiben. Sie stehe dazu im engen Austausch mit dem Bundeskanzleramt sowie im intensiven Austausch mit der EU-Kommission.

Einsatz des THW war geplant

Ebenfalls gescheitert ist die mit Polen Anfang dieses Jahres vereinbarte Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges, um die Tierseuche auf polnischer Seite einzudämmen und ein Überspringen auf Deutschland zu verhindern.

Geplant war, dass das Technische Hilfswerk (THW) bei der Errichtung von Schutzzäunen auf polnischer Seite hinzugezogen werden soll, eine Vertiefung der Zusammenarbeit im Bereich der Wissenschaft und Forschung sowie die Erarbeitung einer Erklärung, die eine drastische Verringerung der Wildschweindichte hervorhebt.

Das Grenzgebiet sollte zu einer sogenannten „weißen Zone“ ausgestaltet werden und dazu eingezäunt werden, um im Grenzgebiet ein effektiveres Wildmanagement zu ermöglichen und die Einwanderung kranker Wildschweine nach Deutschland zu verhindern. In Frankreich konnte 2018 auf diese Weise die Einwanderung von ASP-positiven Wildschweinen aus Belgien erfolgreich verhindert werden. Das BMEL schweigt leider zu den Hintergründen des Scheiterns dieser Vereinbarungen mit Polen.

Was passiert jetzt in den ASP-Gebieten?

Gemäß §14d der Schweinepest-Verordnung legt die zuständige Behörde nach amtlicher Feststellung des ASP-Ausbruchs bei einem Wildschein ein Gebiet um die Abschuss- oder Fundstelle als gefährdetes Gebiet (15 km) und ein Gebiet um das gefährdete Gebiet als Pufferzone (30 km) fest. Soweit es zur Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, wie im Landkreis Spree-Neiße-Kreis geschehen, kann die Behörde einen Teil des gefährdeten Gebiets als Kerngebiet (drei km) festlegen.

In einem Vier-Kilometer-Umkreis um den ersten Fundort wurde ein Zaun gezogen. Gemäß Schweinepestverordnung ist dies derzeit maximal für das gefährdete Gebiet möglich.

Dies wurde nachgebessert, obwohl Bundesministerin Julia Klöckner im Januar dieses Jahres angekündigt hatte, dass es zukünftig auch sogar möglich sein soll, die Pufferzone zu umzäunen. Immerhin ist es seit Juli auch möglich, dass Zäune präventiv gebaut werden dürfen, um die Einschleppung der ASP durch Wildschweine aus einem benachbarten Mitgliedstaat zu verhindern.

Der um den Fundort gezogene mobile Elektrozaun sorgte inzwischen für heftige Diskussionen, weil dieser an einigen Stellen am Boden liege oder keinen Strom führe. Der Präsident des Landesjagdverbands Brandenburg, Dirk Wellershoff, verschaffte sich vor Ort einen Überblick und war entsetzt. Er kritisiert, dass die Umzäunung nicht geeignet sei, um Wildschweine am Wechseln aus oder in das Kerngebiet zu hindern. Hier der Link zum Video.

Nutzung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen derzeit untersagt

Weiter gilt im gefährdeten Gebiet, zu dem auch das Kerngebiet zählt, seitdem Jagdruhe sowie eine verstärkte Fallwildsuche. Letzteres wird mit Hubschraubern, Wärmebildkameras, Drohnen und speziellen ASP-Suchhunden durchgeführt.

Die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen ist gegenwärtig untersagt. Außerdem ist das Verbringen von frischem Wildschweinfleisch und Wildschweinfleischerzeugnissen, welche aus dem gefährdeten Gebiet stammen, verboten.

Hausschweine dürfen in oder aus einem landwirtschaftlichen Betrieb, der in einem gefährdeten Gebiet gelegen ist, nicht verbracht werden. Dazu zählt auch das Verbringen in Schlachtstätten. Ausnahmen sind bei der zuständigen Behörde schriftlich zu beantragen. Im Kerngebiet gilt darüber hinaus ein Betretungsverbot des Waldes und der offenen Landwirtschaft.

Folgen für die Landwirtschaft

Wie bereits erwähnt, hat Deutschland mit dem ersten amtlich bestätigten ASP-Fall den Status „seuchenfrei“ verloren. Die Drittländer Südkorea, Japan, China, Argentinien und Brasilien verhängten direkt nach Ausbruch Importstopps für Schweinefleisch aus Deutschland.

Faktisch gilt aber ein Exportstopp in alle Drittländer, da durch den Verlust des Status „seuchenfrei“ bei der Exportabfertigung die notwendigen Veterinärzertifikate nicht mehr ausgestellt werden. Von diesem Exportstopp sind vor allem die Produkte, die hierzulande kaum nachgefragt werden, wie beispielsweise Pfoten oder Ohren.

Direkt nach dem ASP-Ausbruch brachen die Schweinepreise (VEZG-Notierung) um 20 Cent auf 1,27 Euro je kg Schlachtschwein ein. Bei 1.000 Schweinen sind das für einen Mäster mal eben 20.000 Euro, die fehlen.

Mit weiteren Preisturbulenzen ist leider zu rechnen. Vor allem für die wegbrechenden Absatzmärkte in Asien müssen nun neue Absatzkanäle erschlossen werden, was mit Sicherheit den inländischen Preisdruck aufgrund des Überangebots erhöhen wird.

Ernteverbote und Milchviehhaltung

Doch nicht nur die Schweinehalter sind betroffen.

Die Ernteverbote in den Gefährdungsgebieten betreffen nach internen Schätzungen bereits 33.000 Hektar [entspricht der Fläche von Bremen] und schaden der Milchviehhaltung, Biogasanlagen und dem Ackerbau. Dazugezählt werden muss außerdem die Wildbret-Vermarktung.

Wie groß der volkswirtschaftliche Schaden ist, lässt sich noch nicht abschätzen. Es steht jedoch zu hoffen, dass es schnell und unbürokratisch finanzielle Unterstützung für die Betroffenen gibt (eher ein Wunschdenken befürchte ich).

Was jetzt zu tun ist: Zentrale Koordination durch zentralen Krisenstab

Die gemeinsam zwischen DJV und FLI erarbeiteten Maßnahmen für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Seuchenfall liegen seit 2017 auf dem Tisch. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) fordern deshalb zu Recht, dass die Politik jetzt damit anfangen muss, koordiniert gegen die ASP vorzugehen.

Der zentrale Krisenstab muss seiner Aufgabe endlich gerecht werden und die Aktivitäten über Kreis- und Bundeslandgrenzen hinweg steuern. DBV und DJV fordern die Einbindung von Ortskundigen bei Kadaversuche und Bergung vor Ort.

Außerdem muss die Kernzone um die ASP-Fundorte unverzüglich und wildschweinsicher gezäunt werden. Und in den Pufferzonen müssen die Wildschweinbestände massiv reduziert werden.

Bei allen Maßnahmen muss selbstverständlich eine angemessene Entschädigung für die Freiwilligen gezahlt werden. Die Politik und die zuständigen Behörden sind gefordert, bürokratische Hürden schnellstmöglich abzubauen. Insbesondere hierbei bestehe noch erheblicher Handlungsbedarf.

Mein persönliches Fazit

Vorangeschickt werden muss leider, dass derzeit nicht seriös ermittelt werden kann, wann Deutschland wieder ASP-frei ist. Ein Staat gilt frühestens sechs Monate nach dem letzten amtlichen ASP-Nachweis wieder als „seuchenfrei“. Tschechien konnte gute Erfahrungen mit einer raschen und flexiblen Umzäunung der betroffenen Gebiete, einem Betretungsverbot und Jagdruhe sowie einer Bestandsreduzierung in den Pufferzonen, sammeln.

Fest steht, dass der ASP-Ausbruch zu massiven wirtschaftlichen Einbußen für Schweinehalter führen wird. Aber auch die Landwirte in den betroffenen Regionen werden die wirtschaftlichen Folgen spüren.

Die Regierung beweist in der ASP-Krise leider erneut, dass ihr effektives Krisenmanagement nicht liegt. Es stellen sich leider viele offene Fragen.

Warum wurden nicht schon längst bilaterale Handelsabkommen mit Drittländern hinsichtlich des Regionalisierungsprinzips ausgehandelt? Woran scheiterten die mit Polen vereinbarten Präventionsmaßnahmen, insbesondere der Bau des Wildschweinschutzzauns? Und warum begrüßt Bundesministerin Julia Klöckner nach ASP-Ausbruch plötzlich doch den beabsichtigten Zaunbau an der deutsch-polnischen Grenze, will diesen aber nicht mitfinanzieren?

Was wir derzeit erleben ist eine völlig unkoordinierte Krisenreaktion auf den ASP-Ausbruch. Nicht nur, dass die Bekämpfungsmaßnahmen mit deutlicher Verzögerung anliefen, arbeiten scheinbar mehrere Krisenstäbe chaotisch nebeneinander her. Das alles wirkt leider alles andere als „gut vorbereitet“ (O-Ton BMin Julia Klöckner).

Es bedarf jetzt erheblicher Anstrengungen sowie eines professionellen und koordinierten Vorgehens von allen Beteiligten, um Deutschland wieder ASP-frei zu bekommen. Man kann nur hoffen, dass die Bundesregierung jetzt endlich aufwacht.

Und warum hört die Regierung nicht ausnahmsweise mal auf die Praktiker?

 

Zum Autor: Niklas Frohn studierte Agrarwissenschaften, Agrarökonomie und Agribusiness in Wien und an der TU München. Er betreibt die Webseite Agropolit-x, wo dieser Artikel zuerst erschien. Seine Familie musste ihren Winzerbetrieb aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben.

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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