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Bis 2030

EU-Einigung für strengere Regeln gegen Lebensmittelverschwendung und Textilabfälle

Der Rat der EU und das Parlament haben sich vorläufig auf neue Regeln gegen Lebensmittelverschwendung geeinigt. Der Entwurf sieht vor, dass Haushalte, Restaurants und Supermärkte ihre Lebensmittelabfälle bis 2030 um 30 Prozent reduzieren sollen.

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Oftmals werden Fast-Fashion-Kleidungsstücke nur für eine Saison gekauft, daher minderwertig hergestellt und schnell wieder ersetzt.

Foto: fermate/iStock

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Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich auf neue Regeln gegen Lebensmittelverschwendung und Textilabfälle geeinigt: Haushalte, Restaurants und Supermärkte sollen ihre Lebensmittelabfälle bis 2030 um 30 Prozent reduzieren, Produzenten um zehn Prozent. Darauf einigten sich die Unterhändler des Parlaments und des Rats der Mitgliedstaaten in der Nacht zum Mittwoch. Hersteller von Bekleidung sollen sich demnach zudem an Recyclingkosten beteiligen.
Insbesondere Konzerne, die sogenannte Fast-Fashion herstellen, sollen laut dem Entwurf der überarbeiteten EU-Abfallrichtlinie Gebühren für die Sammlung und Verarbeitung von Textilabfällen zahlen. Die Höhe der Abgabe soll sich daran orientieren, wie nachhaltig und langlebig Kleidungsstücke produziert sind.

Hin zu langlebigen Produkten und höherer Qualität

Bei Fast-Fashion kommen Kollektionen in besonders kurzen Abständen auf den Markt. Oftmals werden Kleidungsstücke nur für eine Saison gekauft, daher minderwertig hergestellt und schnell wieder ersetzt. Die Gebühr soll dazu führen, dass Unternehmen wieder vermehrt auf langlebige Produkte und eine höhere Qualität setzen.
Auch Lebensmittelverschwendung soll durch die neuen Regeln eingegrenzt werden. Als Basiswert für die nun formulierten Ziele in diesem Bereich gilt der durchschnittliche Wert des Lebensmittelabfalls der Jahre 2021 und 2023. Auf jeden EU-Bürger kommen jährlich rund 131 Kilogramm Lebensmittelabfälle, wie das Parlament mitteilte. Zudem werden pro Kopf rund zwölf Kilo Kleidung und Schuhe weggeworfen.
Die gesetzten Ziele zu erreichen, ist dann Aufgabe der nationalen Regierungen, die dafür entsprechende Gesetze erlassen sollen. Zunächst müssen Rat und Parlament die vorläufige Einigung der Unterhändler noch formell billigen. Die Kommission hatte den Gesetzesvorschlag 2023 als Teil des Klimaschutzpakets Green Deal auf den Weg gebracht. (afp/red)

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