Feministin: „Wir dürfen uns das Gleichstellungsgesetz von der Queer-Szene nicht kapern lassen“

Frauenrechte sind in Gefahr, wenn Frauen im Gesetz nicht mehr genannt werden, findet Feministin Margrith von Felten. Um gegen eine geplante Erweiterung auf LGBTQ+-Personen vorzugehen, kehrt die 78-jährige Margrith von Felten extra auf die politische Bühne zurück.
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Das rote Rathaus in Basel.Foto: iStock
Von 16. April 2023

Das Vorhaben der Basler Regierung, das Gleichstellungsgesetz zu überarbeiten, stößt auf Widerstand – ganz vorne mit dabei die bekannte Frauenrechtlerin Margrith von Felten. Das berichtete die Zeitung NZZ vor Kurzem.

Von Felten, Feministin und frühere Grünen-Nationalrätin, kehrt für den Kampf gegen das neue Gesetz extra auf die politische Bühne zurück. Gemeinsam mit anderen Feministinnen der Ü-50-Generation hat die 78-Jährige die Gruppierung „Justitia ruft“ ins Leben gerufen, die gegen die Pläne aus dem Präsidialdepartement offen ins Feld zieht.

Der Basler Regierungspräsident Beat Jans hat im Jahr 2021 eine vorgeschlagene Revision des kantonalen Gleichstellungsgesetzes vorgelegt. Bisher bezog sich das Gesetz explizit auf Frauen und Männer. Nun soll die Bestimmung eine Überarbeitung auf ein „zeitgenössisches Geschlechtermodell“ erhalten, heißt es in dem Vorschlag.

„Mann“ und „Frau“ in Revision nicht mehr vorhanden

Konkret will der Regierungsrat mit dem Gesetzentwurf den Auftrag auf lesbische, schwule, bisexuelle, Trans- und Inter-Menschen erweitern. Die Begriffe „Mann“ und „Frau“ kämen darin nicht mehr vor, schreibt die NZZ.

Bei von Felten und ihren Mitstreiterinnen kommt die Idee aber gar nicht gut an. So befürchte von Felten, dass durch das Gesetz viele über Jahre erkämpfte Errungenschaften wie der Gleichstellungsauftrag an Politik und Behörden ein Nachsehen hätten. Das ursprüngliche Gesetz von 1996 war verabschiedet worden, um Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu verhindern, sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft vorantreiben.

Von Felten ist gleichzeitig auch Juristin. Sie vertrat von 1988 bis 1992 die Sozialdemokraten im Großen Rat des Kantons Basel-Stadt. Ab 1991 war sie Nationalrätin und im August 1998 trat sie aus der SP aus und wechselte zur Partei BastA!. Vor 16 Jahren verabschiedete sie sich schließlich von der politischen Bühne – bis zu ihrem Comeback.

Ihrer Meinung nach würde der aggressive Kampf der LGBTQ+-Gruppe dazu führen, dass die strukturelle Ungleichheit zwischen Frauen und Männern langsam aus dem Blickfeld verschwinde. Dieses Problem sei aber schon allein an der Zahl der Betroffenen gemessen viel größer, meint Juristin Felten. Und weiter: „Wir dürfen uns das Gleichstellungsgesetz von der Queer-Szene nicht kapern lassen.“

Debatte: schnurrbärtige Person in Frauenbad?

Für von Felten und die Gruppe „Justitia ruft“ steht die Gleichstellung von Mann und Frau im Vordergrund. Alle Gesellschaften würden sich am biologischen Geschlecht orientieren, so von Felten. Dies lasse sich nicht durch eine gesetzliche Anordnung ändern. Stattdessen würden Frauen und Männer durch das neue Gesetz unsichtbar gemacht, was realitätsfremd sei.

Auf ihrem Blog führen die Frauen ein Ereignis vom vergangenen Sommer auf, das ihnen wichtig erscheint. Eine schnurrbärtige Person habe das Züricher Frauenbadi, ein öffentliches Freibad für Frauen und Mädchen, aufgesucht. Da ihr der Einlass verwehrt wurde, gab es Stimmen, die den Fall daraufhin als Diskriminierung bezeichneten.

Laut „Justitia ruft“ dürfe man hierbei auf keinen Fall übersehen, wie sich ein Mädchen wohl mit dieser Person in der Umkleide gefühlt hätte.

Obwohl die Gruppe auch den Schutz von LGBTIQA+-Personen für wichtig hält, sei es „unsinnig“ aus dem Gleichstellungsgesetz eines für LGBTIQA+-Personen zu machen und diese Aufgaben zu vermischen.

Gesetzesvorlage ist „top“, sagt Basler Großrätin Nussbaumer

Melanie Nussbaumer, Grossrätin der Sozialdemokratischen Partei Basel-Stadt, findet die neue Gesetzesvorlage „top“. In einer Debatte mit Ingrid Rusterholtz, einem weiteren Mitglied bei „Justitia ruft“, erklärt sie gegenüber einem Basler Online-Medium, dass die „Behauptung schlichtweg falsch“ sei, dass Frauen und Männer in der neuen Gesetzesvorlage nicht berücksichtigt würden.

Demnach seien die „Kategorien Frauen, Männer und trans-, beziehungsweise intergeschlechtliche Personen nach dem Vernehmlassungsprozess im Zweckartikel wieder explizit erwähnt worden, um dieses Missverständnis aus der Welt zu schaffen“, so die 36-Jährige. Ihrer Meinung nach seien die „Lebensrealitäten vielfältiger und bunter geworden“. So gebe es „heutzutage nicht mehr nur blau und rosa“. Deshalb sei es realistisch, das Gesetz so umzuschreiben.

Während man laut NZZ aus der politisch aktiven Generation der linken Parteien bis jetzt nur Zustimmung zum Gesetzesentwurf höre, sei dagegen in der Mitte-Partei Unbehagen spürbar. Deshalb sei schwer vorherzusagen, wie sich die Basler Gleichstellungsdebatte weiter entwickelt. Sicher sei aber, dass der Kanton Basel-Stadt den Takt vorgebe, wenn die Diskussion auf andere Kantone und den Bund überschwappe.



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