Logo Epoch Times
Illegale Migration

Trump-Regierung bittet Supreme Court um Erlaubnis zur Abschiebung venezolanischer Einwanderer nach Kriegsrecht

Das Oberste Gericht der USA soll Entscheidungen untergeordneter Gerichte aussetzen. Im Mittelpunkt stehen Abschiebungen von Mitgliedern der als Terrororganisation eingestuften Gruppierung „Tren de Aragua“.

top-article-image

US-Präsident Donald Trump erhofft sich Unterstützung vom Supreme Court.

Foto: Madalina Vasiliu/The Epoch Times

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 5 Min.

Anwälte der US-Regierung haben den Supreme Court, den Obersten Gerichtshof der USA, angerufen, um Mitglieder der venezolanischen Terrororganisation Tren de Aragua (TdA) abschieben zu können. Die Regierung will damit erreichen, dass Anordnungen untergeordneter Gerichte ausgesetzt werden, die die Abschiebung illegaler Einwanderer auf der Grundlage des Alien Enemies Act (Gesetz über ausländische Feinde) von 1798 verhindern.

Nationale Sicherheit gefährdet

Am vergangenen Mittwoch (26. März) hatte ein Berufungsgericht die Entscheidung eines niedrigeren Gerichts bestätigt, die es der Regierung verbietet, Mitglieder von TdA abzuschieben. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn beispielsweise eine Abschiebeanordnung eines Verwaltungsrichters vorliegt.
„Diese Anordnung zwingt die Vereinigten Staaten, Personen zu beherbergen, die Sicherheitsbeamte als Mitglieder einer ausländischen Terrororganisation identifiziert haben und die darauf aus sind, Amerikanern schwer zu schaden“, sagten Anwälte der Regierung am Freitag (28. März) vor dem Obersten Gerichtshof.
Boasberg verlängerte seine am 29. März auslaufende einstweilige Verfügung bereits am 28. März. Anwälte, die venezolanische Staatsangehörige vertreten, teilten dem Richter diese Woche in einem Antrag mit, dass er die Anordnung aufrechterhalten solle. Die Proklamation Trumps setze „den gesetzlichen Schutz für Nichtbürger, die humanitäre Hilfe suchen, unangemessen außer Kraft“. Die Menschen würden abgeschoben, „ohne dass es eine sinnvolle Prüfung ihrer Ansprüche gibt“.

Trump will Richter, die gegen ihn entschieden haben, aus dem Amt entfernen

Die Mehrheit des US-Berufungsgerichts für den District of Columbia Circuit erklärte in ihrer Stellungnahme in dieser Woche, dass „es für dieses Gericht weder eine Zuständigkeit noch einen Grund gibt, sich in diesem sehr frühen Stadium einzumischen oder der Regierung zu erlauben, die Ansprüche der Kläger im Alleingang zu beseitigen, indem sie sie sofort aus der Reichweite ihrer Anwälte oder des Gerichts entfernt“.
Der Bezirksrichter Justin Walker glaubt, dass die Regierung mit ihrer Anfechtung der Anordnungen des Bezirksgerichts Erfolg haben wird. Er begründete das damit, dass die Kläger den Fall zu Unrecht in Washington eingereicht hätten, obwohl sie woanders im Gefängnis saßen.
Die Regierung habe außerdem nachgewiesen, dass die Anordnungen des Bezirksgerichts den heiklen Verhandlungen mit anderen Staaten über Fragen der nationalen Sicherheit irreparablen Schaden zufügten.
Und dieser Schaden sowie das geltend gemachte öffentliche Interesse an einer raschen Abschiebung gefährlicher Ausländer überwiege den Wunsch der Kläger, eine Klage im District of Columbia einzureichen, die sie nach eigenem Bekunden auch in Texas hätten einreichen können, so Walker.
Der Oberste Richter John Roberts forderte am Freitag (28. März) die Anwälte der Venezolaner auf, bis zum 1. April, 10 Uhr, auf den Eilantrag der Trump-Regierung zu antworten.
Der Präsident hatte neben anderen Richtern, die gegen ihn entschieden haben, auch die Amtsenthebung des erwähnten Bezirksrichters James Boasberg gefordert.
Roberts reagierte darauf mit Unverständnis. „Seit mehr als zwei Jahrhunderten ist bekannt, dass ein Amtsenthebungsverfahren keine angemessene Reaktion auf eine Meinungsverschiedenheit über eine richterliche Entscheidung ist. Zu diesem Zweck gibt es das normale Berufungsverfahren.“
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Trump Administration Asks Supreme Court to Let It Deport Venezuelan Immigrants Under Wartime Law<em“. (deutsche Bearbeitung os)

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.