27,5 statt 10,6 Milliarden Euro: „Erneuerbare“ werden nochmals teurer für Steuerzahler

Die Kosten für die Vergütung des Ökostroms steigen, während die Netzbetreiber von der Regierung zusätzliche Milliarden verlangen.
Erneuerbare
„Erneuerbare“ werden 2024 offenbar noch teurer für den Steuerzahler.Foto: iStock
Von 5. Februar 2024

„Die Kosten für den Ausbau der Erneuerbaren explodieren“, sagte Michael Kruse, energiepolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Die FDP sieht beim Ausbau der „erneuerbaren“¹ Energien in Deutschland eine noch größere Finanzierungslücke. Es drohe ein Defizit von 17 Milliarden Euro auf dem sogenannten EEG-Konto, welches Robert Habeck (Grüne) verwaltet.

Erst Ende vergangenen Jahres stellte sich heraus, dass Windkraft- und Photovoltaikanlagen den Steuerzahler in diesem Jahr laut dem Wirtschaftsministerium rund 10,6 Milliarden Euro kosten werden. Denn seit Wegfall der EEG-Umlage im Juli 2023 wird die Differenz für die Vergütung nicht mehr über den Strompreis, sondern „über den Haushalt und damit durch den Bund finanziert“. Das regelt das Energiefinanzierungsgesetz. Der Steuerzahler trägt somit die Kosten für die garantierte Vergütung des Ökostroms.

Leeres EEG-Konto und Bedarf beim Netzausbau

Inzwischen dürfte das EEG-Konto leer sein. Von einst 15 Milliarden Euro im Januar 2023 waren im Dezember nur noch rund 900 Millionen Euro übrig, wie das Portal „Energie-Experten“ informiert. Dieser Rest dürfte jetzt im Januar aufgebraucht worden sein.

Wenn der Strompreis an der Strombörse niedrig ist, sind die EEG-Finanzierungskosten höher. Das Kontroverse an der Sache: Wenn für Solar- und Windkraftanlagen gute Wetterbedingungen herrschen, erzeugen sie temporär viel elektrische Energie. Teilweise liegt dann das Stromangebot deutlich über dem Strombedarf. Durch dieses Überangebot sinkt der Preis an der Strombörse gegen null. Selten fällt er auch ins Minus. Dann bezahlen die deutschen Netzbetreiber die Nachbarländer dafür, dass sie den Strom abnehmen, obwohl diese den überschüssigen Strom nicht benötigen.

Der Energieökonom Lion Hirth sieht für diesen Konflikt eine mögliche Lösung. „Es wäre vernünftig von der Bundesregierung, künftig mit größeren Finanzierungslücken zu kalkulieren“, sagte er der „Zeit“. Hirth schlägt vor, die EEG-Umlage nochmals einzuführen.

Dann würden die Stromkunden wieder die Kosten für die Vergütung begleichen. Die SPD hat sich bereits gegen diese Möglichkeit geäußert. „Einer neuen Umlage steht entgegen, dass andere Strompreisbestandteile zu hoch sind“, begründete die energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Nina Scheer. Derzeit habe eine vierköpfige Familie durch den Wegfall der EEG-Umlage rund 300 Euro jährlich mehr im Geldbeutel.

Neben dem EEG-Defizit kommt hinzu, dass die Betreiber der deutschen Stromübertragungsnetze von der Bundesregierung zusätzlich 7,8 Milliarden Euro verlangt hatten. Das geht aus einem Schreiben der Chefs der vier Übertragungsnetzbetreiber an das Wirtschaftsministerium hervor. Demnach müsse der Bund sicherstellen, dass keine erheblichen Auswirkungen auf die Finanzierung und Umsetzung des dringend benötigten Netzausbaus erfolgten.

Der stetige Ausbau der „Erneuerbaren“ stellt das deutsche Energiesystem vor große Herausforderungen. Durch die sogenannte Energiewende hat sich die Stromerzeugung in Deutschland räumlich stark verlagert. Teils müssen riesige Strommengen von etwa Windkraftanlagen in der Nordsee zur Landesmitte transportiert werden, also dorthin, wo viel Strom gebraucht wird. Dafür müssen die Netzbetreiber zusätzliche Übertragungs- und Verteilungskapazitäten installieren.

Fressen die „Erneuerbaren“ bald den KTF auf?

FDP-Politiker Kruse hält ein weiteres Absinken des Strompreises für höchstwahrscheinlich. Dies würde zu einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf führen. Statt der im Haushalt bisher veranschlagten 10,6 Milliarden Euro könnten die Kosten für das EEG-Konto im Jahr 2024 auf rund 27,5 Milliarden Euro steigen. Das bedeute ein Loch im Klima- und Transformationsfonds (KTF) von etwa 17 Milliarden Euro. Der KTF ist ein Sondervermögen, genauer gesagt eine Neuverschuldung der Bundesregierung.

Wenn Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) jetzt nicht mit seiner Politik gegensteuere, würden die Ausgleichszahlungen für das EEG den KTF auffressen, so Kruse. Die Kosten für den Ausbau der „Erneuerbaren“ müssten dringend gesenkt werden. Laut Kruse hätten die Netzbetreiber bei ihrer Schätzung der Mehrkosten mit dem bereits niedrigeren Durchschnittsstrompreis von 2023 weitergerechnet, wie die „Welt“ berichtet. Dieser habe 9,2 Cent pro Kilowattstunde betragen.

Ministerium hadert bei künftigem Strompreis

Der energiepolitische Sprecher kalkuliert für dieses Jahr einen Preis von eher sechs Cent pro Kilowattstunde. Es soll im Wirtschaftsministerium entsprechende Schätzungen geben. Jedoch würden die Entscheidungsträger dort von diesem Preisbereich wohl nicht viel wissen wollen. Ein Sprecher des Ministeriums äußerte sich laut „Welt“ bewusst nicht zur Schätzung von Kruse. Für den Strompreis in diesem Jahr habe das Ministerium keine Prognose abgeben wollen.

Der Netzbetreiber 50Hertz könne die Rechnung von Kruse nach Aussage einer Sprecherin nicht nachvollziehen. Sie machte ebenso keine Einschätzung zum durchschnittlichen Strompreis im aktuellen Jahr.

Die Preise im Januar bestätigen allerdings eher die Einschätzung von Kruse. Der entsprechende Markt, auf dem die EEG-Vermarktung überwiegend vollzogen wird, ist der sogenannte Day-Ahead-Markt. Hier betrug der Durchschnittspreis in den ersten Wochen rund 7,2 Cent pro Kilowattstunde. Das sind ganze zwei Cent weniger als der Durchschnittspreis von 2023. Dabei ist wichtig zu erwähnen, dass der Preis im Januar in den Jahren zuvor stets höher war als in den Folgemonaten. Demnach kann er im Laufe des Jahres Richtung sechs Cent fallen.

Für neue Ausgabenwünsche wie weitere Zuschläge für bestimmte Solar- und Windanlagen oder neue hochsubventionierte Kraftwerksparks gebe es keine Spielräume. Im Koalitionsvertrag sei der Ausstieg aus der Dauersubventionierung der „erneuerbaren“ Energien angelegt.

[1] Der Begriff „erneuerbare Energien“ hat sich zwar gesellschaftlich etabliert, nach dem Energieerhaltungssatz ist Energie aber grundsätzlich nicht erneuerbar. Sie kann nur umgewandelt werden.

(Mit Material der Agenturen)



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