Minusgeschäft „Erneuerbare“ – wie Wind- und Solaranlagen ab 2024 den Steuerzahler belasten

Die Finanzierung der „erneuerbaren“ Energiequellen belastet zunehmend den Bundeshaushalt. Für kommendes Jahr prognostizieren die Netzbetreiber Kosten in Höhe von 10,6 Milliarden Euro. Denn statt Stromkunden zahlt nun bald der Steuerzahler.
„Erneuerbare“ kosten den Steuerzahler 2024 voraussichtlich 10,6 Milliarden Euro – oder mehr
Wind- und Solaranlagen kosten den Steuerzahler im kommenden Jahr mehrere Milliarden Euro, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte.Foto: iStock
Von 28. Dezember 2023

Betreiber von Photovoltaik- und Windkraftanlagen erhalten einen gesetzlich geregelten Vergütungsanspruch für ihren erzeugten elektrischen Strom, den sie ans öffentliche Stromnetz abgeben. Dieser Anspruch besteht in der Regel 20 Jahre lang und beginnt mit der Inbetriebnahme der Anlage. Das schreibt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, welches den Ausbau von erneuerbaren“¹ Energien in Deutschland fördert.

Jetzt hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bekannt gegeben, dass diese Vergütungspflicht des Staates die Steuerzahler im kommenden Jahr einen zweistelligen Milliardenbetrag kosten wird. Auf Anfrage der Epoch Times teilte das Wirtschaftsministerium mit:

Für das Jahr 2024 prognostiziert das aktuelle Gutachten der Übertragungsnetzbetreiber einen EEG-Finanzierungsbedarf von rund 10,6 Milliarden Euro.“

Finanziert durch Steuergelder

Der EEG-Finanzierungsbedarf wird „jährlich nach dem Energiefinanzierungsgesetz für das Folgejahr in einem Gutachten der Übertragungsnetzbetreiber bestimmt“, so Daniel Greve, Pressesprecher des Ministeriums für die Bereiche Wirtschaftspolitik und Energiepolitik.

Dabei finanziert nicht mehr die EEG-Umlage die Auszahlungen an die Betreiber einer Anlage, wie es lange der Fall war. Seit 1. Juli 2022 müssen Stromkunden die Umlage nicht mehr über ihre Stromrechnung zahlen.

Denn seit dem Inkrafttreten des Energiefinanzierungsgesetzes am 1. Januar 2023 wird der EEG-Finanzierungsbedarf „über den Haushalt und damit durch den Bund finanziert“, so Greve. Oder anders ausgedrückt: Seit diesem Jahr bezahlt der Steuerzahler für den sogenannten Ökostrom. Das Wirtschaftsministerium bezeichnet diese Änderung als einen „wichtigen Schritt zur Entlastung von Stromverbrauchern“.

Ein wachsendes Minusgeschäft?

Ein Grund für die Änderung könnte darin liegen, dass in den vergangenen Monaten die Einnahmen – unter anderem aus den Verkaufserlösen des Ökostroms – stets niedriger waren als deren Kosten. So lagen im September laut „Statista“ jene Einnahmen bei 517 Millionen Euro, während die Kosten im selben Monat rund 2,3 Milliarden Euro betrugen – also mehr als viermal so hoch.

Einnahmen, Ausgaben und Saldo der Netzbetreiber für Strom aus „erneuerbaren“ Energien
in Deutschland von September 2022 bis September 2023 in Millionen Euro (abgelesene Werte). Foto: Maurice Forgeng/Epoch Times; Daten: Statista

Demnach lassen sich die „Erneuerbaren“ nicht allein durch Verkaufserlöse finanzieren. In den Monaten von September 2022 bis September 2023 zeigen die Daten in jedem Monat ein teils deutliches Minus. Die beste Bilanz hatte dabei noch der sonnenarme Januar, in dem die Einnahmen am geringsten waren. Hier lagen die Verluste lediglich bei rund 50 Millionen Euro. Die schlechteste Bilanz hatten die Ökostrom-Anlagen in den Sommermonaten Juli und August: Bis zu 1,84 Milliarden Euro musste der Staat hier pro Monat begleichen.

Bisher konnte sich die Bundesregierung hierfür aus dem „2022 und 2023 noch sehr gut gefüllten“ EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber bedienen, wie Greve auf Nachfrage antwortete. Deshalb mussten bisher „keine monatlichen Abschläge durch den Bund geleistet werden“.

Wie gut das EEG-Konto derzeit noch gefüllt ist, verriet uns der Pressesprecher jedoch nicht. Einblick hierzu liefert das Portal „PV-Magazine“ mit einer Grafik des Fraunhofer-Instituts. Demnach nimmt das Guthaben konstant ab, da es hier seit Sommer vergangenen Jahres keinen Zufluss mehr gibt. So fiel es von seinem letzten Höchststand im August 2022 mit über 17 Milliarden Euro auf 3,22 Milliarden Euro im Oktober ab. Angesichts der hohen negativen Saldi dürfte das EEG-Konto etwa zum Jahreswechsel bei null angelangt sein.

Definitionssache

Die prognostizierten 10,6 Milliarden Euro Kosten für nächstes Jahr könnten sich als optimistisch gerechnet herausstellen. Denn von Oktober 2022 bis September 2023 lagen die Kosten in Summe bereits bei rund 12 Milliarden Euro. Wahrscheinlich wird das Minus im Jahr 2024 aber noch höher ausfallen, da der diesjährige September ein fast dreimal so hohes Minus vorwies wie der vom vergangenen Jahr.

Aktuelle Daten der Bundesnetzagentur zeigen, dass in den vergangenen zwei Wochen besonders die Stromerzeugung durch Windenergie sehr hoch war und teils sogar mit Deutschlands Energieverbrauch gleichziehen konnte.

Zunächst ist jedoch wichtig zu beachten, dass Strom nicht dasselbe wie Energie ist. Elektrische Energie macht nur etwa ein Sechstel des sogenannten Primärenergieverbrauches aus. 2022 betrug dieser laut Umweltbundesamt insgesamt 3.264 Terawattstunden (TWh), wovon etwa 552 TWh auf Strom entfielen. Ebenso gibt es noch Energie zum Heizen sowie Treib- und Kraftstoffe. Wenn nun sämtliche „erneuerbare“ Energiequellen 100 Prozent des Stromverbrauchs liefern, handelt es sich in Wirklichkeit nur um rund 16,7 Prozent „grüne Primärenergie“.

Ungünstige Umstände

Des Weiteren ist die Produktion von Solar- und Windenergie stets wetterabhängig. Manchmal liefern die inzwischen rund 30.000 Windkraftanlagen und Millionen Photovoltaikanlagen in Deutschland viel zu wenig Strom. Das ist bei der sogenannten Dunkelflaute der Fall.

Aber es gibt auch Tage, an denen diese Anlagen deutlich mehr Strom liefern, als gerade benötigt wird. Dann sinkt der Marktstrompreis gegen null oder fällt sogar in den Minusbereich. Das bedeutet: Die deutschen Netzbetreiber müssen einen bestimmten Betrag bezahlen, damit die Nachbarländer unseren Stromüberschuss abnehmen. Das war etwa im Juli dieses Jahres der Fall, als der Preis für die Megawattstunde auf rund minus 500 Euro fiel. Anders gesagt: Der Käufer erhielt zusätzlich zum Strom noch ein Zubrot von 50 Cent pro Kilowattstunde.

Aufgrund des EEG dürfen Wind- und Solarstromproduzenten selbst bei Überproduktion weiter einspeisen, da gesetzlich geregelt ist, dass ihr erzeugter Strom vom Netzbetreiber abgenommen werden muss. Die Ökostromerzeuger müssen auch nicht die Kosten tragen. Im Gegenteil: Sie bekommen stattdessen garantiert den ihnen zugesicherten Vergütungsbetrag pro eingespeister Kilowattstunde. Die Negativpreise tragen die Stromkunden, die negative Gesamtbilanz, wie in der obigen Grafik dargestellt, tragen die Steuerzahler.

Die längerfristige Tendenz sieht offenbar so aus, dass das Geschäft mit dem Ökostrom auch künftig noch unrentabler für den Staat wird. Laut der Energiewirtschaftsberatung Enervis sollen die Vergütungen an Besitzer von „erneuerbaren“ Energien allein bis 2028 auf mehr als 19 Milliarden Euro steigen, wie das Nachrichtenportal „NIUS“ berichtet. („NIUS“ hat nicht gesagt, ob dies ein Jahresbetrag ist, aber davon ist auszugehen.) Enervis hat im Auftrag von Habecks Ministerium den Finanzierungsbedarf für 2024 errechnet. Hinzu kommt, dass mit dem rasanten Ausbau von Windkraft- und Solaranlagen die Erlöse an der Strombörse wegen des beschriebenen negativen Marktstrompreises weiter sinken könnten.

[1] Der Begriff „erneuerbare Energien“ hat sich zwar gesellschaftlich etabliert, nach dem Energieerhaltungssatz ist Energie aber grundsätzlich nicht erneuerbar. Sie kann nur umgewandelt werden.



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