Bundesverfassungsgericht prüft Volkszählung von 2011 – Wurden die Einwohnerzahlen kleingerechnet?

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Volkszählung des Jahres 2011. Berlin, Hamburg und über tausend weitere Gemeinden werfen der Bundesregierung vor, Einwohnerzahlen kleingerechnet zu haben und ihnen so mehrere Milliarden Euro vorzuenthalten.
Titelbild
Bundesverfassungsgericht (Symbolbild).Foto: Uwe Anspach/dpa
Epoch Times23. Oktober 2017

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag (10.00 Uhr) über die umstrittene Volkszählung des Jahres 2011.

Berlin, Hamburg und mehr als tausend weitere Gemeinden werfen der Bundesregierung in ihren Klagen vor, beim sogenannten Zensus die Einwohnerzahlen kleingerechnet zu haben und ihnen dadurch beim Länder- sowie beim Kommunalausgleich mehrere Milliarden Euro vorzuenthalten.

Anlass der Klagen ist eine Änderung des Zählverfahrens der deutschen Bevölkerung.

Berlin und Hamburg machen geltend, dass durch die geänderte Zählweise große Städte statistisch geschrumpft seien. Allein für Berlin führt dies zu weniger Zuteilungen aus dem Länderfinanzausgleich von 4,7 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2011 bis zum nächsten Zensus 2021.

Womöglich falsch berechnete Einwohnerzahlen könnten sich zudem auf die Einteilung der Bundestagswahlkreise oder die Anzahl der Stimmen im Bundesrat auswirken. Eine Entscheidung wird erst in einigen Monaten erwartet. (afp)



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